Antrag - 09/SVV/0392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen den Mietvertrag für das Waschhaus dergestalt zu verändern, dass die Bespielung der Freiluftbühne ebenfalls durch das Waschhaus erfolgt. Für eine Nutzung durch Vereine am Standort ist eine Regelung zu finden. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Beeinträchtigung des Spielbetriebs des HOT gibt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Open Air Veranstaltungen gehören seit Bestehen des Waschhauses zu den traditionell gut besuchten Veranstaltungen. Für die Durchführung von Open Air Kino wurde in das Gebäude des Waschhauses extra eine Filmvorführungsanlage eingebaut. Jedoch wurde dem Waschhaus als Träger die Bühne nicht mitvermietet, so dass die für das Kino zwingend notwendige Leinwand für jede Kinovorführung extra gemietet werden muss. Hier sollte eine Veränderung vorgenommen werden.

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