Antrag - 09/SVV/0436
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung des öffentlichen Uferparks am Griebnitzsee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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03.06.2009
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02.09.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung
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27.05.2009
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10.06.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu
veranlassen, um die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges am Griebnitzsee
dauerhaft sicherzustellen. In Bereichen, in denen eine öffentliche Nutzung
nicht rechtlich zuverlässig gesichert ist, soll der Erwerb der Grundstücksteile
angestrebt werden, die für eine Umsetzung des geplanten öffentlichen Uferparks
erforderlich sind. Ist ein Ankauf nicht möglich, wird der Oberbürgermeister
beauftragt, Enteignungsverfahren
einzuleiten.
Parallel
zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zum Uferpark Griebnitzsee wird der
Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob der Uferweg (vorübergehend)
uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken vorbeigeführt werden kann
und welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen werden
müssen."
Erläuterung
Begründung:
Der Bedarf an öffentlich zugänglichen Uferwegen ist in der Stadt Potsdam in den letzten Jahren immer wieder deutlich geworden. Dem trägt auch die Beschlussfassung der StVV zur Schaffung eines öffentlichen Uferparks am Griebnitzsee Rechnung.
Die
Andere hat frühzeitig den Standpunkt vertreten, dass die Stadt Potsdam selbst
Eigentum erwerben soll, um einen für alle öffentlichen Uferpark am Griebnitzsee
wirklich zu sichern. Obwohl die Stadtverwaltung die jetzige Sperrung des
Uferwegs durch viele Versäumisse erst ermöglicht hat, begrüßen wir die klare
Ankündigung des Oberbürgermeisters, den öffentlichen Uferpark nun durch
Kaufangebote und ggf. auch durch Enteignungen zu sichern.
Wir
teilen allerdings die Befürchtungen vieler Bürger/innen, dass sich die
erforderlichen Verhandlungen und Verfahren jahrelang hinziehen werden. Daher
halten wir die in der Lokalpresse erwähnte Möglichkeit für interessant, den
Uferweg z.B. durch einen Steg an den gesperrten Grundstücken vorbeizuführen.
Natürlich müssen bei dieser Variante die Interessen der Grundstückseigentümer/innen
sensibel gewahrt werden. Daher sollten keine Kosten und Mühen gescheut werden,
die Privatgrundstücke zur Seeseite angemessen durch Zäune und Sichtschutz
abzuschotten.