Antrag - 09/SVV/0436

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges am Griebnitzsee dauerhaft sicherzustellen. In Bereichen, in denen eine öffentliche Nutzung nicht rechtlich zuverlässig gesichert ist, soll der Erwerb der Grundstücksteile angestrebt werden, die für eine Umsetzung des geplanten öffentlichen Uferparks erforderlich sind. Ist ein Ankauf nicht möglich, wird der Oberbürgermeister beauftragt, Enteignungsverfahren  einzuleiten.

 

Parallel zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zum Uferpark Griebnitzsee wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob der Uferweg (vorübergehend) uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken vorbeigeführt werden kann und welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen werden müssen."

 

 

 

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Der Bedarf an öffentlich zugänglichen Uferwegen ist in der Stadt Potsdam in den letzten Jahren immer wieder deutlich geworden. Dem trägt auch die Beschlussfassung der StVV zur Schaffung eines öffentlichen Uferparks am Griebnitzsee Rechnung.

 

Die Andere hat frühzeitig den Standpunkt vertreten, dass die Stadt Potsdam selbst Eigentum erwerben soll, um einen für alle öffentlichen Uferpark am Griebnitzsee wirklich zu sichern. Obwohl die Stadtverwaltung die jetzige Sperrung des Uferwegs durch viele Versäumisse erst ermöglicht hat, begrüßen wir die klare Ankündigung des Oberbürgermeisters, den öffentlichen Uferpark nun durch Kaufangebote und ggf. auch durch Enteignungen zu sichern.

 

Wir teilen allerdings die Befürchtungen vieler Bürger/innen, dass sich die erforderlichen Verhandlungen und Verfahren jahrelang hinziehen werden. Daher halten wir die in der Lokalpresse erwähnte Möglichkeit für interessant, den Uferweg z.B. durch einen Steg an den gesperrten Grundstücken vorbeizuführen. Natürlich müssen bei dieser Variante die Interessen der Grundstückseigentümer/innen sensibel gewahrt werden. Daher sollten keine Kosten und Mühen gescheut werden, die Privatgrundstücke zur Seeseite angemessen durch Zäune und Sichtschutz abzuschotten.

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