Antrag - 09/SVV/0430
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesellschaftssatzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, FDP/FP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2009
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03.06.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert
1.
unverzüglich
überarbeitete Satzungen derjenigen Gesellschaften in den Geschäftsgang der
Stadtverordnetenversammlung einzubringen, deren jetzige Satzungen nicht im
Einklang mit § 13 Abs. 3 der am 4.3.2009 beschlossenen Hauptsatzung der
Landeshauptstadt Potsdam stehen,
2.
die
Voraussetzungen zu schaffen, dass die Stadtverordnetenversammlung in der
Septembersitzung 2009 über die gegebenenfalls notwendig werdende Entsendung von
Stadtverordneten in Aufsichtsräte und Beiräte entscheiden kann.
Erläuterung
Begründung:
Mit dem
Beschluss vom 4.3.2009 hat die SVV klargestellt, dass sie über die Entsendung
von Stadtverordneten in Aufsichträte und Beiräte entscheidet – Hauptsatzung §
13 Abs. 3: Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über den
wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die
Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der
Anteile hält sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte
oder Beiräte dieser Gesellschaften. Wesentlicher Inhalt von
Gesellschaftssatzungen ist: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des
Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Betrag der Stammeinlage, Regelungen zur
Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten, Regelungen über die
Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen,
Aufsichtsräten und Beiräten.
Gegenwärtig
gibt es mehrere Gesellschaften, deren aktuelle Gesellschaftsverträge diesem
Beschluss nicht entsprechen und deren Aufsichträte auf andere Weise besetzt
worden sind; insofern besteht dringender Korrekturbedarf.
Im
Zusammenhang mit der Überarbeitung der Satzung des Sanierungsträgers Potsdam
sollte gleichzeitig der Bezug zur behutsamen Stadterneuerung als Gegenstand des
Unternehmens wieder unmittelbar hergestellt und die entsprechenden Grundzüge
wieder aufgenommen werden. Dies war in dem seinerzeit dem Hauptausschuss zur
Kenntnis gegebenen Entwurf der neuen Gesellschaftssatzung der Fall; der klare
Bezug mit der zugehörige Anlage fehlen allerdings in der später notariell
beglaubigten Fassung.