Antrag - 09/SVV/0433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt eine Bürgerbefragung zum weiteren Vorgehen der LHP zur Sicherung des Uferwegs am Griebnitzsee durchzuführen.  Es ist zu prüfen, ob diese parallel mit der Europawahl am 7. Juni 2009 durchgeführt werden kann. Der Text der Befragung ist dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Außerdem soll ein Mediator/eine Mediatorin gewonnen werden, um eine ergebnisorientierte  Aufnahme von Kompromissgesprächen zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und den streitbefangenen Uferanrainern zu erreichen. Ein solcher Mediator, unbeteiligt und von beiden Seiten akzeptiert, wird vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung im kommenden Hauptausschuss vorgeschlagen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Für das weitere Vorgehen am Griebnitzsee ist im Interesse der Allgemeinheit Deeskalation und eine Legitimation durch den Bürgerwillen geboten. Um im Interesse der Allgemeinheit abseits von weiterführenden, jahrelangen, kostenintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen doch noch zu einer Lösung zu kommen, scheint der Einsatz eines Vermittlers unabdingbar.  

 

Der am Südufer des Griebnitzsees in Potsdam-Babelsberg befindliche Streifen der ehemaligen Grenzanlagen zwischen der DDR und Berlin (West) soll als durchgängiger Uferweg für die Öffentlichkeit bewahrt werden.

Mit der politischen Wende und dem Abriss der Mauer (Grenzsicherungsanlagen) nach der Unterzeichnung des deutschen Einigungsvertrages ergab sich 1990 die Möglichkeit, die bis dahin gesperrten Uferbereiche am Griebnitzsee für jedermann zugänglich zu machen. Der Uferstreifen mit dem asphaltierten ehemaligen Kolonnenweg wird von der Öffentlichkeit ausgiebig genutzt, sei es als Mauer- und Uferspazierweg am Griebnitzsee, sei es als attraktive Wegeverbindung zwischen Berlin und Potsdam-Stadt für Radfahrer, sei es als Naherholungsfläche am Wasser.

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam hat am 06.06.2001 den Beschluss über das gesamtstädtische Uferwegekonzept gefasst. In diesem Konzept werden diejenigen Uferbereiche dargestellt, die dauerhaft für eine öffentliche Nutzung zum Zwecke der Erholung hergerichtet. Der Uferweg am Griebnitzsee gehört dazu.

 

Die rechtlichen Grundlagen der tatsächlichen Öffentlichkeit des Ufers werden jedoch gerichtlich streitig diskutiert zwischen den späteren privaten Eigentümern eines Teils der Uferflächen und der Landeshauptstadt Potsdam. Tatsache ist eine Offenheit der Uferflächen seit 1990; der Beginn der uneingeschränkten Öffentlichkeit ist streitig und aktuell juristisch per OVG abschlägig beschieden.

 

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