Mitteilungsvorlage - 09/SVV/0454
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerampel Am Kanal/Burgstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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06.05.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Anhörung
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19.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Fußgängerlichtsignalanlage (FSA)
Am Kanal/Burgstraße wurde im Rahmen der Schulwegsicherung 1993 errichtet.
Entsprechend Stadtverordnetenbeschluss 07/SVV/0195
„Blindengerechte Ampelausstattung“ vom 05.09.2007 wurde diese FSA 2007
erneuert, um sie mit den entsprechend notwendigen Blinden- und
Sehbehinderteneinrichtungen (taktile Anforderungstaster und akustische
Freigabesignale) auszustatten. Die Beschleunigung der dort verkehrenden
Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ebenfalls an dieser
FSA realisiert worden.
FSA werden immer
vorrangig zum Schutz der querenden Fußgänger und deren Sicherheit errichtet und
betrieben. Kurze Wartezeiten und ausreichende Grünzeiten garantieren ein hohes
Maß an Verkehrssicherheit, da mit steigender Wartezeit auch die
Rotlichtverstöße von Fußgängern und gerade von Schulkindern deutlich zunehmen.
In
Abstimmung mit der Beratungs- und Informationsstelle für Blinde und
Sehbehinderte, den Verkehrsbetrieben, der Polizei sowie den Bereichen
Straßenverkehr und Stadtentwicklung/ Verkehrsentwicklung wird diese FSA montags
bis freitags von 5:30 Uhr bis 20:00 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags von
7:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben. Mit der Abschaltung um 20:00 Uhr wird dem
Umstand Rechnung getragen, dass durch verlängerte Ladenöffnungszeiten und
insbesondere hier die Lage zum Klinikum in der Regel auch nach 19:00 Uhr
höherer Querungsbedarf besteht.
Eine Verkürzung der Betriebszeiten würde gerade auch für die
Blinden und Sehbehinderten eine Verschlechterung der Sicherheit und damit der
Qualität (z.B. fehlende Orientierung) bedeuten.
Auf Grund ihrer Lage dient diese FSA auch heute noch vorrangig der Schulwegsicherung. Hier wurde in Abstimmung mit der Schulleitung der Rosa-Luxemburg-Grundschule (Burgstraße 23 a) und deren Schulelternsprecher die gleichzeitige Freigabe beider Fußgängerfurten über die Straße Am Kanal als besonders wichtig eingeschätzt und entsprechend realisiert. Diese verhindert, dass querende Fußgänger (hier vor allem Schulkinder und ältere Menschen) auf der Mittelinsel erneut ihr Grünsignal anfordern und entsprechend darauf warten müssen. Eine Veränderung würde für die Querenden eine deutliche Erhöhung ihrer Wartezeit sowie eine Verringerung ihrer Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit an dieser Ampel bedeuten.
Die Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr sind aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Die vorliegenden Verkehrszahlen belegen, dass seit der Änderung der B1-Führung (jetzt über Friedrich-List-Straße) und im Zusammenhang mit dem Umbau der Potsdamer Mitte in der Berliner Straße und der Straße Am Kanal deutlich weniger Verkehr zu verzeichnen ist. Die Zahl der Fahrzeuge je Tag ist stadteinwärts um 25 Prozent und stadtauswärts sogar um 30 Prozent gesunken. Stausituationen an dieser FSA sind i.d.R. daher nicht zu verzeichnen.
Im Ergebnis ist aus Sicht der Verwaltung eine Änderung der
FSA-Schaltung kontraproduktiv und deshalb nicht zu empfehlen.