Beschlussvorlage - 09/SVV/0622

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Der Stellung einer Sicherheit in Form einer Ausfallbürgschaft durch die Landeshauptstadt Potsdam für einen bei einem deutschen Kreditinstitut durch die Pro Potsdam GmbH aufzunehmenden Kredit in Höhe von 5,6 Mio. Euro wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Pro Potsdam GmbH für diese Bürgschaft ein Entgelt an die Landeshauptstadt Potsdam zahlt. Die Bürgschaft ist auf 80 % der jeweils ausstehenden Kreditsumme zu beschränken.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam  vom 21. Mai 2008 im Zusammenhang mit der Entwicklung des Areals Luftschiffhafen (07/SVV/1060) hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.04.2009 zum
Bau einer Sportmehrzweckhalle im Sportpark Luftschiffhafen (09/SVV/0318) u. a. folgendes beschlossen:

 

1.         Der Unternehmensverbund Pro Potsdam baut unter Inanspruchnahme des mit dem Konjunkturprogramm II zweckgebunden zur Verfügung stehenden Betrages in Höhe von 13,5 Mio. € auf dem Gelände des Luftschiffhafens eine Sportmehrzweckhalle. Die Halle mit ihren Grundelementen ist als Anbau an die bestehende Dreifeldhalle (...) mit ca. 2.700 Zuschauerplätzen zu planen und bis 2011 zu errichten.

2.         Die bereits begonnenen Maßnahmen: Erweiterung des Wohnheimes, Sanierung des Kanuzentrums und Errichtung des Hauses der Vereine sowie die Fertigstellung der Mensa werden abgeschlossen. Der Unternehmensverbund Pro Potsdam wird diese Maßnahmen bis 2011 realisieren.

3.         Der Unternehmensverbund nimmt im Zusammenhang mit der Realisierung vorstehender Projekte grundstücksordnende und infrastrukturelle Maßnahmen vor. Darunter fallen der Abriss der Häuser 5, 33, 38, 39, 40, der Fecht- und Judohalle, der Abriss und die Neuerrichtung der Wärmestation sowie die Sanierung des Eingangstores (...) .

4.         Der Unternehmensverbund wird zur Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile einen Kredit i. H. v. ca. 5,6 Mio. € aufnehmen. Die Landeshauptstadt Potsdam wird zur Absicherung des Kredites und zur Erzielung günstiger Zinskonditionen eine Bürgschaftserklärung abgeben.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses werden durch die Pro Potsdam GmbH folgende Maßnahmen (Investitionen) vorgenommen bzw. durch die Landeshauptstadt Potsdam begonnene Maßnahmen fertiggestellt:

 

Maßnahme


(alle Angaben in Euro)

Gesamtkosten

Fördermittel/

KP II

Eigenmittel LHP

Kreditmittel
PP

Sporthalle

16.400.000

13.500.000

 

2.900.000

Ordnungs- und Infra­strukturmaßnahmen

1.900.000

0

 

1.900.000

Mensa

3.150.000

900.000

650.000

1.600.000

Wohnheim

5.800.000

4.200.000

 

1.600.000

Kanuzentrum

3.510.000

3.000.000

510.000

 

Kanuscheune

2.490.000

1.850.000

540.000

100.000

Zwischensumme

33.250.000

23.450.000

1.700.000

8.100.000

Erlöse aus Grundstücks­veräußerungen*

 

 

 

- 2.500.000

 

 

 

 

5.600.000

*Luftschiffhafen

 

Die erforderlichen Eigenmittel werden mittels Verwertungserlösen (ca. 2,5 Mio. Euro) sowie durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 5,6 Mio. Euro aufgebracht. Um bei der Kreditaufnahme durch die Pro Potsdam GmbH kommunalkreditähnliche Konditionen zu erlangen, besichert die Landeshauptstadt den Kredit durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % der jeweils valutierenden Kreditsumme befristet auf die Kreditlaufzeit und erhält hierfür eine marktübliche Bürgschaftsprovision von der Pro Potsdam GmbH. Voraussetzung für eine beihilfefreie Einzelbürgschaft ist u. a., dass die Bürgschaft im Regelfall höchstens 80 % des ausstehenden Kreditbetrages abdeckt. Die Höhe der zu zahlenden Bürgschaftsprovision kann erst bei Vorlage konkreter Kreditkonditionen und der damit einhergehenden Risikoeinschätzung der Kreditinstitute, somit erst nach konkreter Umsetzung des Projektes ermittelt werden.

Beispielhaft wurde die Höhe der Bürgschaftsprovision durch das Abschöpfen des sich für die Pro Potsdam GmbH ergebenden möglichen Zinsvorteils auf ca. 47 T€ für das erste Jahr prognostiziert. Die Kreditaufnahme erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Rahmen eines entsprechenden Auswahlverfahrens zwischen mehreren Kreditinstituten.

 

Die Bürgschaft bedarf nach § 75 Abs. 2 BbgKVerf der Genehmigung durch die Rechts­aufsichtsbehörde. Mit Schreiben vom 14. Mai 2009 hat das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg eine entsprechende Genehmigung der Bürgschaft in Aussicht gestellt,  wenn die Stadt ein geringes Risiko der Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft noch nachweisen kann und sofern der beabsichtigten Bürgschaftsübernahme beihilferechtliche Gründe nicht entgegenstehen. Nach dem hierzu vorliegenden externen Rechtsgutachten (Anlage 1) liegt im konkreten Fall kein beihilferechtlicher Tatbestand vor.

 

Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus § 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit § 28 BbgKVerf. Danach erfolgte mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/09 S. 172) eine Übertragung der Zuständigkeit der Entscheidung über Bürgschaften von der Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit Hilfe einer städtischen Ausfallbürgschaft kann die Pro Potsdam GmbH den erforderlichen Kredit zu kommunalkreditähnlichen Konditionen, also zu einem verringerten Zinssatz aufnehmen. Dies kommt mittelbar dem Haushalt der LHP zugute, da sich in entsprechender Höhe der Zuschussbedarf zur Refinanzierung der Investitionen im Luftschiffhafen reduziert.

 

Auf Basis des vorliegenden Beispielangebotes eines deutschen Kreditinstitutes wurden Modellrechnungen über die mögliche Höhe der Haushaltsentlastung vorgenommen. Hierbei ergab sich ein Zinsvorteil von 0,85 %, was zu einer jährlichen Zinsersparnis von anfänglich rund 38 T€ führt.

 

Die von der Pro Potsdam GmbH an die Landeshauptstadt Potsdam zu zahlende Bürgschaftsprovision kann erst bei Vorlage konkreter Kreditkonditionen und der damit einhergehenden Risikoeinschätzung der Kreditinstitute ermittelt werden. Die genauen Zahlen können daher erst nach konkreter Umsetzung des Projektes dargelegt werden.

 

 

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Anlagen

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