Beschlussvorlage - 09/SVV/0622
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgschaftsübernahme für die Pro Potsdam GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.07.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
Der Stellung einer Sicherheit in Form einer Ausfallbürgschaft
durch die Landeshauptstadt Potsdam für einen bei einem deutschen Kreditinstitut
durch die Pro Potsdam GmbH aufzunehmenden Kredit in Höhe von 5,6 Mio. Euro wird
mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Pro Potsdam GmbH für diese Bürgschaft ein
Entgelt an die Landeshauptstadt Potsdam zahlt. Die Bürgschaft ist auf 80 % der
jeweils ausstehenden Kreditsumme zu beschränken.
Erläuterung
Begründung:
Auf der
Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt
Potsdam vom 21. Mai 2008 im
Zusammenhang mit der Entwicklung des Areals Luftschiffhafen (07/SVV/1060) hat
die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01.04.2009 zum
Bau einer Sportmehrzweckhalle im Sportpark Luftschiffhafen (09/SVV/0318)
u. a. folgendes beschlossen:
1. Der
Unternehmensverbund Pro Potsdam baut unter Inanspruchnahme des mit dem
Konjunkturprogramm II zweckgebunden zur Verfügung stehenden Betrages in Höhe
von 13,5 Mio. € auf dem Gelände des Luftschiffhafens eine Sportmehrzweckhalle.
Die Halle mit ihren Grundelementen ist als Anbau an die bestehende
Dreifeldhalle (...) mit ca. 2.700 Zuschauerplätzen zu planen und bis 2011 zu
errichten.
2.
Die bereits begonnenen Maßnahmen:
Erweiterung des Wohnheimes, Sanierung des Kanuzentrums und Errichtung des Hauses
der Vereine sowie die Fertigstellung der Mensa werden abgeschlossen. Der
Unternehmensverbund Pro Potsdam wird diese Maßnahmen bis 2011 realisieren.
3. Der
Unternehmensverbund nimmt im Zusammenhang mit der Realisierung vorstehender
Projekte grundstücksordnende und infrastrukturelle Maßnahmen vor. Darunter
fallen der Abriss der Häuser 5, 33, 38, 39, 40, der Fecht- und Judohalle, der
Abriss und die Neuerrichtung der Wärmestation sowie die Sanierung des
Eingangstores (...) .
4. Der
Unternehmensverbund wird zur Finanzierung der erforderlichen Eigenanteile einen
Kredit i. H. v. ca. 5,6 Mio. € aufnehmen. Die Landeshauptstadt Potsdam wird zur
Absicherung des Kredites und zur Erzielung günstiger Zinskonditionen eine
Bürgschaftserklärung abgeben.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses werden durch die Pro Potsdam GmbH folgende Maßnahmen (Investitionen) vorgenommen bzw. durch die Landeshauptstadt Potsdam begonnene Maßnahmen fertiggestellt:
Maßnahme
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Gesamtkosten |
Fördermittel/KP II |
Eigenmittel LHP |
Kreditmittel |
Sporthalle |
13.500.000 |
|
2.900.000 |
|
Ordnungs- und Infrastrukturmaßnahmen |
1.900.000 |
0 |
|
1.900.000 |
Mensa |
3.150.000 |
900.000 |
650.000 |
1.600.000 |
Wohnheim |
5.800.000 |
4.200.000 |
|
1.600.000 |
Kanuzentrum |
3.510.000 |
510.000 |
|
|
Kanuscheune |
2.490.000 |
1.850.000 |
540.000 |
100.000 |
Zwischensumme |
33.250.000 |
23.450.000 |
1.700.000 |
8.100.000 |
Erlöse aus Grundstücksveräußerungen* |
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- 2.500.000 |
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5.600.000 |
*Luftschiffhafen
Die erforderlichen Eigenmittel werden mittels
Verwertungserlösen (ca. 2,5 Mio. Euro) sowie durch eine
Kreditaufnahme in Höhe von 5,6 Mio. Euro aufgebracht. Um bei der
Kreditaufnahme durch die Pro Potsdam GmbH kommunalkreditähnliche Konditionen
zu erlangen, besichert die Landeshauptstadt den Kredit durch Übernahme einer
Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % der jeweils valutierenden Kreditsumme
befristet auf die Kreditlaufzeit und erhält hierfür eine marktübliche
Bürgschaftsprovision von der Pro Potsdam GmbH. Voraussetzung für eine
beihilfefreie Einzelbürgschaft ist u. a., dass die Bürgschaft im Regelfall
höchstens 80 % des ausstehenden Kreditbetrages abdeckt. Die Höhe der zu
zahlenden Bürgschaftsprovision kann erst bei Vorlage konkreter
Kreditkonditionen und der damit einhergehenden Risikoeinschätzung der Kreditinstitute,
somit erst nach konkreter Umsetzung des Projektes ermittelt werden.
Beispielhaft wurde die Höhe der Bürgschaftsprovision durch
das Abschöpfen des sich für die Pro Potsdam GmbH ergebenden möglichen
Zinsvorteils auf ca. 47 T€ für das erste Jahr prognostiziert. Die
Kreditaufnahme erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit im Rahmen eines entsprechenden Auswahlverfahrens zwischen mehreren
Kreditinstituten.
Die Bürgschaft bedarf nach § 75
Abs. 2 BbgKVerf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Mit Schreiben vom 14. Mai 2009 hat das Ministerium des Innern des Landes
Brandenburg eine entsprechende Genehmigung der Bürgschaft in Aussicht
gestellt, wenn die Stadt ein
geringes Risiko der Inanspruchnahme aus dieser Bürgschaft noch nachweisen kann
und sofern der beabsichtigten Bürgschaftsübernahme beihilferechtliche Gründe
nicht entgegenstehen. Nach dem hierzu vorliegenden externen Rechtsgutachten (Anlage 1)
liegt im konkreten Fall kein beihilferechtlicher Tatbestand vor.
Die Zuständigkeit des Hauptausschusses ergibt sich aus
§ 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf im Zusammenhang mit § 28
BbgKVerf. Danach erfolgte mit dem Gesetz zur Entlastung der Kommunen von
pflichtigen Aufgaben vom 04. Juni 2003 (GVBl. I/09 S. 172) eine
Übertragung der Zuständigkeit der Entscheidung über Bürgschaften von der
Stadtverordnetenversammlung auf den Hauptausschuss.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Mit Hilfe einer städtischen Ausfallbürgschaft kann die Pro
Potsdam GmbH den erforderlichen Kredit zu kommunalkreditähnlichen Konditionen,
also zu einem verringerten Zinssatz aufnehmen. Dies kommt mittelbar dem
Haushalt der LHP zugute, da sich in entsprechender Höhe der Zuschussbedarf zur
Refinanzierung der Investitionen im Luftschiffhafen reduziert.
Auf Basis des vorliegenden Beispielangebotes eines deutschen
Kreditinstitutes wurden Modellrechnungen über die mögliche Höhe der
Haushaltsentlastung vorgenommen. Hierbei ergab sich ein Zinsvorteil von 0,85
%, was zu einer jährlichen Zinsersparnis von anfänglich rund 38 T€
führt.
Die von der Pro Potsdam
GmbH an die Landeshauptstadt Potsdam zu zahlende Bürgschaftsprovision kann erst
bei Vorlage konkreter Kreditkonditionen und der damit einhergehenden
Risikoeinschätzung der Kreditinstitute ermittelt werden. Die genauen Zahlen
können daher erst nach konkreter Umsetzung des Projektes dargelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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512,1 kB
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