Beschlussvorlage - 09/SVV/0907
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH und Besetzung des Kuratoriums der Hans Otto Theater GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.10.2009
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04.11.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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28.10.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto
Theater GmbH
(§ 8 Abs. 1 und
4, § 9 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag)
2.) Die Landeshauptstadt Potsdam
entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag
n. F.
der Hans Otto Theater GmbH sechs Mitglieder
in das Kuratorium der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE: 2
Sitze
- über die Fraktion SPD:
2
Sitze
- über die Fraktion CDU/ANW: 1
Sitz
- nach
Losentscheid bzw. Einigung
zwischen den Fraktionen Bündnis 90/
Die Grünen und
FDP/Familienpartei: 1
Sitz
- über
die Fraktion DIE LINKE:
Frau
Dr. Karin Schröter
Frau Juliane Nitsche
- über die Fraktion SPD:
Herr Dr. Christian
Seidel
Frau
Birgit Morgenroth
- über die Fraktion CDU/ANW:
Frau
Ingeborg Praechtel
- über die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen: Frau
Marie Luise von Halem
-
über die Fraktion FDP/Familienpartei: Herr
Brian Utting
Erläuterung
Begründung:
zu 1.):
I. Sachverhalt
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat in ihrer Sitzung am 4. März 2009 die Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Potsdam beschlossen. Diese regelt in § 13 Abs. 3, dass die
Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von
Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar
mehr als ein Viertel der Anteile hält sowie über die Entsendung von
Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften
entscheidet. Als wesentliche Inhalte von Gesellschaftssatzungen werden u.a. Regelungen
zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten, Regelungen über
die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten angegeben.
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1993 gegründeten Hans Otto Theater GmbH (HOT).
Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag hat das
HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus folgenden Mitgliedern besteht
(Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag):
a) dem/der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,
b)
drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter
Berücksichtigung des
§ 104 Abs. 1 GO i.V.m. §
50 Abs. 2 und 3 GO entsandt werden (Entsendung durch die
Stadtverordnetenversammlung),
c)
einem Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt
wird,
d)
einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg
entsandt wird, das für
Kultur zuständig ist,
e) einem
Vertreter des Betriebsrates.
Des Weiteren ist im Gesellschaftsvertrag gemäß §
8 Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass die Landeshauptstadt Potsdam für die 2004/2005
neu beginnende Amtszeit des Kuratoriums - abweichend von der Regelung lit. b) -
vier Vertreter in das Kuratorium entsenden kann.
Die Konstituierung des HOT - Kuratoriums erfolgte am 15.04.2005. Die Amtszeit des
Kuratoriums wird voraussichtlich bis Mitte 2010 andauern.
Auf Antrag der Fraktion FDP/Familienpartei gemäß
§ 41 Abs. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) soll nunmehr
die Entsendung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 lit. b) bzw. Satz 2 Gesellschaftsvertrag
unter Berücksichtigung der aktuellen Zusammensetzung der
Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Die Anzahl der von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1
BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf gemäß § 8
Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag entsandten Kuratoriumsmitglieder soll zudem
auf Anregung der Fraktionen FDP/Familienpartei und Bündnis 90/Die Grünen auf sechs
VertreterInnen erhöht werden. Dem Überwachungsorgan des HOT würden dann
zukünftig insgesamt 10 Mitglieder angehören (bisher acht Mitglieder).
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen (unter Beachtung
der kommunalrechtlichen Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung gemäß §§ 91
ff. BbgKVerf und der Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate
Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam und dessen ergänzende
Unterlagen), den Gesellschaftsvertrag des HOT bezüglich der
Kuratoriumsbesetzung, hinsichtlich der Inneren Ordnung des Kuratoriums und
unter Berücksichtigung der geltenden BbgKVerf zu ändern bzw. zu aktualisieren.
Die
Änderungen/Aktualisierungen betreffen § 8 Abs. 1 und 4 sowie § 9 Abs. 4
Gesellschaftsvertrag. Sie bedürfen zudem eines notariell zu beurkundenden
Beschlusses der Gesellschafterversammlung.
II. Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Änderung des Gesellschaftsvertrages
der Hans Otto Theater GmbH sind die BbgKVerf, die Hauptsatzung der
Landeshauptstadt Potsdam sowie das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG).
Anlage:
Synopse zu den beabsichtigten Änderungen des Gesellschaftsvertrages
des HOT
zu 2.):
I. Sachverhalt
Wie eingangs unter 1.)
vorgeschlagen, kann das Kuratorium des HOT gemäß § 8 Abs. 1
Gesellschaftsvertrag zukünftig aus folgenden Mitgliedern bestehen:
a) dem/der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als
Vorsitzende/r,
b) sechs Vertretern, welche
von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43
Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung
durch die Stadtverordnetenversammlung),
c) einem Mitglied, welches von der
Gesellschafterversammlung gewählt wird,
d) einem Mitglied, welches vom
Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für
Kultur zuständig ist,
e) einem
Vertreter des Betriebsrates.
Unter Zugrundelegung des § 41
Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sechs nach § 8 Abs. 1 lit. b)
Gesellschaftsvertrag n. F. von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium
des HOT - für den Rest der Amtszeit des Kuratoriums - zu entsendenden
Mitglieder gegenwärtig folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der
Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl
aller Fraktionen
Fraktion
DIE LINKE =
6x16/50 = 1,92 2
Sitze
Fraktion
SPD =
6x15/50 = 1,80 2
Sitze
Fraktion
CDU/ANW
= 6x 8/50 = 0,96 1
Sitz
Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen = 6x 5/50 = 0,60
Fraktion
FDP/Familienpartei =
6x 5/50 = 0,60
1 Sitz ist per Losentscheid bzw. Einigung zwischen den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Familienpartei gemäß § 41 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf zu vergeben.
II. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und
2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer
Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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