Beschlussvorlage - 09/SVV/0907

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.) Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH
     (§ 8 Abs. 1 und 4, § 9 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag)

 

2.) Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag n. F.

     der Hans Otto Theater GmbH sechs Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

   - über die Fraktion DIE LINKE:                                                    2 Sitze

 

   - über die Fraktion SPD:                                                              2 Sitze

 

   - über die Fraktion CDU/ANW:                                                    1 Sitz

 

   - nach Losentscheid bzw. Einigung

     zwischen den Fraktionen Bündnis 90/

     Die Grünen und FDP/Familienpartei:             1 Sitz

 

 

-           über die Fraktion DIE LINKE:                                  Frau Dr. Karin Schröter

                                                                                        Frau Juliane Nitsche

  - über die Fraktion SPD:                                     Herr Dr. Christian Seidel

                                                                                        Frau Birgit Morgenroth

- über die Fraktion CDU/ANW:                                  Frau Ingeborg Praechtel

- über die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:              Frau Marie Luise von Halem

            - über die Fraktion FDP/Familienpartei:                      Herr Brian Utting

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Erläuterung

Begründung:

 

zu 1.):

 

I. Sachverhalt

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 4. März 2009 die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Diese regelt in § 13 Abs. 3, dass die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften entscheidet. Als wesentliche Inhalte von Gesellschaftssatzungen werden u.a. Regelungen zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten, Regelungen über die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten angegeben.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der 1993 gegründeten Hans Otto Theater GmbH (HOT).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus folgenden Mitgliedern besteht (Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag):

 

a)             dem/der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

b)             drei Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des

§ 104 Abs. 1 GO i.V.m. § 50 Abs. 2 und 3 GO entsandt werden (Entsendung durch die

Stadtverordnetenversammlung),

 

c)             einem Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt wird,

 

d)             einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für

Kultur zuständig ist,

 

e)      einem Vertreter des Betriebsrates.

 

Des Weiteren ist im Gesellschaftsvertrag gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 geregelt, dass die Landeshauptstadt Potsdam für die 2004/2005 neu beginnende Amtszeit des Kuratoriums - abweichend von der Regelung lit. b) - vier Vertreter in das Kuratorium entsenden kann.

 

Die Konstituierung des HOT - Kuratoriums erfolgte am 15.04.2005. Die Amtszeit des Kuratoriums wird voraussichtlich bis Mitte 2010 andauern.

 

Auf Antrag der Fraktion FDP/Familienpartei gemäß § 41 Abs. 6 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) soll nunmehr die Entsendung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 lit. b) bzw. Satz 2 Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung der aktuellen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

Die Anzahl der von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag entsandten Kuratoriumsmitglieder soll zudem auf Anregung der Fraktionen FDP/Familienpartei und Bündnis 90/Die Grünen auf sechs VertreterInnen erhöht werden. Dem Überwachungsorgan des HOT würden dann zukünftig insgesamt 10 Mitglieder angehören (bisher acht Mitglieder).

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen (unter Beachtung der kommunalrechtlichen Regelungen zur wirtschaftlichen Betätigung gemäß §§ 91 ff. BbgKVerf und der Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam und dessen ergänzende Unterlagen), den Gesellschaftsvertrag des HOT bezüglich der Kuratoriumsbesetzung, hinsichtlich der Inneren Ordnung des Kuratoriums und unter Berücksichtigung der geltenden BbgKVerf zu ändern bzw. zu aktualisieren.

 

 

 

 

Die Änderungen/Aktualisierungen betreffen § 8 Abs. 1 und 4 sowie § 9 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag. Sie bedürfen zudem eines notariell zu beurkundenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH sind die BbgKVerf, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam sowie das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

 

Anlage:

Synopse zu den beabsichtigten Änderungen des Gesellschaftsvertrages des HOT

 

 

zu 2.):

 

I. Sachverhalt

 

Wie eingangs unter 1.) vorgeschlagen, kann das Kuratorium des HOT gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag zukünftig aus folgenden Mitgliedern bestehen:

 

a)        dem/der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als

Vorsitzende/r,

 

b)    sechs Vertretern, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),

 

c)   einem Mitglied, welches von der Gesellschafterversammlung gewählt wird,

 

d)   einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für

 Kultur zuständig ist,

 

e)   einem Vertreter des Betriebsrates.

 

Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sechs nach § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag n. F. von der Landeshauptstadt Potsdam in das Kuratorium des HOT - für den Rest der Amtszeit des Kuratoriums - zu entsendenden Mitglieder gegenwärtig folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Kuratoriumssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

                                                Mitgliederzahl aller Fraktionen

 

Fraktion DIE LINKE                                                 = 6x16/50 = 1,92             2 Sitze

Fraktion SPD                                                 = 6x15/50 = 1,80             2 Sitze

Fraktion CDU/ANW                                           = 6x  8/50 = 0,96             1 Sitz

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                       = 6x  5/50 = 0,60     

Fraktion FDP/Familienpartei                          = 6x  5/50 = 0,60     

 

1 Sitz ist per Losentscheid bzw. Einigung zwischen den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP/Familienpartei gemäß § 41 Absatz 2 Satz 5 BbgKVerf zu vergeben.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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