Antrag - 09/SVV/0951

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung so wie beschlossen umgesetzt werden.

2. Ist in begründeten Fällen eine vollständige Umsetzung der Beschlüsse, einschließlich der festgelegten Termine, nicht möglich, wird der Oberbürgermeister verpflichtet die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu informieren.

3. Außerdem wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine Beschlusskontrolle einzurichten, so dass die Stadtverordneten sich jederzeit im RIS über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse informieren können.

 

 

 

gez. Michael Schröder                     gez. Martina Engel-Fürstberger

Fraktionsvorsitzender                         Fraktionsvorsitzende

CDU/ANW                                           FDP/FP

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Erläuterung

Begründung:

 

Es kommt immer wieder vor, dass Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden und dies erst bekannt wird, wenn die Stadtverordneten selbst darauf stoßen, so beispielweise bei der nicht entsprechend SSV-Beschluss eingestellten Mittel für die B273 in Bornstedt oder für den Neubau von Radwege.

 

 

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