Antrag - 09/SVV/0955

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung in ihren ordentlichen Sitzungen schriftlich und ggf. mündlich einen regelmäßigen Bericht zur den von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlüssen und Festlegungen abzugeben.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Ein Bericht zur Beschluss- und Festlegungskontrolle ist ein notwendiges Steuerungsinstrument für die Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordneten haben ein Recht darauf, vom Hauptverwaltungsbeamten zu erfahren, was mit den von ihnen getroffenen Beschlüssen und Festlegungen passiert. Geht man davon aus, dass im Büro des Oberbürgermeisters ein derartiger Bericht ohnehin geführt wird, dürfte dadurch kein Mehraufwand entstehen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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