Beschlussvorlage - 09/SVV/0850

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

„Grundsätze der Jugendförderung in der Landeshauptstadt Potsdam“

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Gegenwärtig erfolgt die Förderung der Kinder und Jugendarbeit  in der Landeshauptstadt Potsdam auf der Grundlage der "Richtlinien des Jugendamtes zur Förderung der Kinder - und Jugendarbeit" vom 20.09.2001.

 

Diese o.g. Richtlinien beinhalten als Sammelwerk sowohl Grundsätze der Jugendförderung (Punkte 1 bis 4), die der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses obliegen,  als auch Festlegungen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren (Punkte 5 bis 6, Richtlinien I bis VI) die durch die Verwaltung des Jugendamtes zu entscheiden und umzusetzen sind.   Eine eindeutige Trennung der Zuständigkeiten ist nicht erkennbar.

Dieser Aufbau erschwert die Umsetzung von neuen und zusätzlichen notwendigen und erforderlichen Regelungen bei der Gewährung und Ausreichung von Zuwendungen erheblich, da nach derzeitigem Stand  für jede Änderung, auch wenn es sich nur um Rechtsanpassungen bzw. Verfahrensfestlegungen zur Antragstellung handelt,  ein  Beschluss des Jugendhilfeausschusses herbeigeführt werden muss.

 

Zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe und zur Anpassung dieser Richtlinie an die anderen Richtlinien des Jugendamtes wird vorgeschlagen,  das o.g. Sammelwerk außer Kraft zu setzen und durch die „Grundsätze der Jugendförderung in der Landeshauptstadt Potsdam „ zu  ersetzen.

Diese Grundsätze entsprechen inhaltlich den Punkten 1 bis 4 des o.g. Sammelwerkes.

 

Im Rahmen dieser Grundsätze sollte die Verwaltung des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss ermächtigt werden, die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung dieser Grundsätze sowie zur Beantragung, Bewilligung und Ausreichung von Zuwendung für die  Jugendförderung in der Landeshauptstadt Potsdam zu erlassen.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...