Beschlussvorlage - 09/SVV/1062

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

 

Um den Mitarbeitern/innen der Landeshauptstadt Potsdam, Bürgern und Unternehmen einen unabhängigen Ansprechpartner für die Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionsverdacht zur Verfügung zu stellen, wird

 

Frau Elke Schäfer zur Ombudsfrau bestellt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Frau Schäfer einen entsprechenden Vertrag zu schließen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Anliegen der Stadt ist es, die Korruptionsprävention neu auszurichten und insbesondere gegen die Korruption mittels Beauftragung einer Rechtsanwältin zur Ombudsfrau verstärkt vorzugehen.

 

Zu diesem Zweck erfolgte im Zeitraum vom 24.07.2009 bis 21.08.2009 eine nicht förmliche Ausschreibung. Insgesamt gingen neun Bewerbungen ein.

 

Die Auswahl erfolgte in einem zweistufigen Verfahren anhand zuvor festgelegter Wertungskriterien (Erfahrungen in der Ombudstätigkeit, Ermittlungstätigkeit und Prävention sowie Preis). Frau Schäfer überzeugte mit deutlichem Abstand gegenüber den anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Für die Beauftragung von Frau Elke Schäfer zur Ombudsfrau spricht die höhere fachliche Kompetenz und ihre klaren Vorstellungen zur Vorgehensweise bei Verdachtsmomenten unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an den öffentlichen Dienst.

 

Die Beauftragung ist nach Beschlussfassung im Dezember 2009 vorgesehen.

 

Zur Person:

  • mehr als 17 Jahre Erfahrungen in der Aufklärung und Prävention von Wirtschaftskriminalität,
  • ehemalige Staatsanwältin im Dezernat Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Berlin,
  • Leiterin Sonderstabstelle Recht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben,
  • Managerin im Bereich Forensic bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG,
  • Ombudsfrau für verschiedene Unternehmen,
  • Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V.,
  • Sachverständige für Wirtschaftskriminalität.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Die Vertragsentwurf sieht - entsprechend dem abgegebenen Angebot - eine kombinierte Vergütung auf Honorarstundenbasis und zu einem monatlichen Pauschalpreis vor. Es ist ein jährlichen Mindestbetrag i. H. v. 5.000 EUR (brutto) zu zahlen. Hinzukommen je nach Anzahl der eingehenden Hinweise Honorarkosten, die ebenfalls auf 5.000 EUR geschätzt werden. Mit der Beauftragung einer Ombudsfrau ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Hinweiszahl zu rechnen, so dass vorsorglich für Dezember 2009 4.000 EUR überplanmäßig eingestellt und für 2010 Aufwendungen i. H. v. 25.000 EUR auf dem Konto 1114500.5019300 geplant sind. Dabei wurde auch ein erhöhter Beratungs- und Schulungsbedarf der Stadt berücksichtigt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...