Beschlussvorlage - 09/SVV/1062
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Ombudsfrau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Rechnungsprüfungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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25.11.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss möge beschließen:
Um den Mitarbeitern/innen der Landeshauptstadt Potsdam, Bürgern und Unternehmen einen unabhängigen Ansprechpartner für die Aufnahme von Hinweisen auf Korruptionsverdacht zur Verfügung zu stellen, wird
Frau Elke Schäfer zur Ombudsfrau
bestellt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Frau Schäfer einen entsprechenden Vertrag zu schließen.
Erläuterung
Begründung:
Anliegen der Stadt ist es, die Korruptionsprävention neu auszurichten und insbesondere gegen die Korruption mittels Beauftragung einer Rechtsanwältin zur Ombudsfrau verstärkt vorzugehen.
Zu diesem Zweck erfolgte im Zeitraum vom 24.07.2009 bis 21.08.2009 eine nicht förmliche Ausschreibung. Insgesamt gingen neun Bewerbungen ein.
Die Auswahl erfolgte in einem zweistufigen Verfahren anhand
zuvor festgelegter Wertungskriterien (Erfahrungen in der Ombudstätigkeit,
Ermittlungstätigkeit und Prävention sowie Preis). Frau Schäfer überzeugte mit
deutlichem Abstand gegenüber den anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Für die
Beauftragung von Frau Elke Schäfer zur Ombudsfrau spricht die höhere fachliche
Kompetenz und ihre klaren Vorstellungen zur Vorgehensweise bei
Verdachtsmomenten unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an den
öffentlichen Dienst.
Die Beauftragung ist nach Beschlussfassung im Dezember 2009 vorgesehen.
Zur Person:
- mehr
als 17 Jahre Erfahrungen in der Aufklärung und Prävention von
Wirtschaftskriminalität,
- ehemalige
Staatsanwältin im Dezernat Wirtschaftskriminalität bei der
Staatsanwaltschaft Berlin,
- Leiterin
Sonderstabstelle Recht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben,
- Managerin
im Bereich Forensic bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG,
- Ombudsfrau
für verschiedene Unternehmen,
- Mitglied
bei Transparency International Deutschland e. V.,
- Sachverständige
für Wirtschaftskriminalität.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Vertragsentwurf sieht - entsprechend dem abgegebenen Angebot - eine kombinierte
Vergütung auf Honorarstundenbasis und zu einem monatlichen Pauschalpreis vor.
Es ist ein jährlichen Mindestbetrag i. H. v. 5.000 EUR (brutto) zu zahlen.
Hinzukommen je nach Anzahl der eingehenden Hinweise Honorarkosten, die
ebenfalls auf 5.000 EUR geschätzt werden. Mit der Beauftragung einer Ombudsfrau
ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Hinweiszahl zu rechnen, so dass vorsorglich
für Dezember 2009 4.000 EUR überplanmäßig eingestellt und für 2010 Aufwendungen
i. H. v. 25.000 EUR auf dem Konto 1114500.5019300 geplant sind. Dabei wurde
auch ein erhöhter Beratungs- und Schulungsbedarf der Stadt berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 kB
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