Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0032
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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27.01.2010
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03.03.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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zur Kenntnis
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23.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Verwaltung hat nach intensiver Prüfung festgestellt,
dass kein Erfordernis besteht, zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur
Entwicklung der Speicherstadt eine Anschlussvereinbarung abzuschließen. Der
Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ wird auf der
Grundlage des Masterplans des Architekturbüros Krier-Kohl fortgeführt.
Dieser
Sachstand soll durch diese Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben werden, weil
zunächst auf die Vorlage von Anschlussvereinbarungen zur
Stadtverordnetenversammlung im Januar 2010 orientiert worden war.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2008 die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt gebilligt (DS 07/SVV/1033) und beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ auf ihrer Grundlage fortzuführen ist. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung gilt bis zum 31.12.2009, wenn sie nicht einvernehmlich verlängert oder durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan ersetzt wird.
Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb in ihrer Sitzung am 07.10.2009 beschlossen, dass die Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt bis zum 31.03.2010 zu verlängern ist (DS 09/SVV/0729). Mit der inzwischen geleisteten Unterschrift der Eigentümerinnen ist die Prolongierung der Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung wirksam geworden.
Die Verwaltung hat zur Vorbereitung einer eventuell erforderlichen Anschlussvereinbarung die Eigentümerinnen / Vertragspartnerinnen mehrfach aufgefordert, mitzuteilen, zu welchen bisherigen Regelungen oder weiteren Themen und Aspekten aus ihrer Sicht eine Anschlussvereinbarung erforderlich wird. Die Eigentümerinnen haben die diesbezüglichen Schreiben nicht beantwortet.
Die Verwaltung hat nun den Zeitraum genutzt, um ihrerseits intensiv zu prüfen, ob ein Erfordernis zur Formulierung von Anschlussvereinbarungen besteht. Sie hat die Prüfung auf der Grundlage der Unterlagen des Büros Krier – Kohl vorgenommen, das das zum Zeitpunkt des Hearings Speicherstadt / Brauhausberg vorgelegte städtebauliche Konzept weiter ausdifferenziert hat (siehe auch Mitteilungsvorlage DS 09/SVV/0741).
Auf der Grundlage des erreichten Arbeitsstandes kann
festgestellt werden, dass das anschließende Bebauungsplanverfahren die Funktion
der Formulierung der Planungsziele für den Mittel- und Nordbereich der
Speicherstadt übernehmen kann. Der Bebauungsplan Nr. 36-1
„Speicherstadt/Leipziger Straße“ soll auf der Grundlage der Rahmenvorgabe
Städtebau des Büros Krier – Kohl fortgeführt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Mit der Durchführung des Masterplanverfahrens und des
Bebauungsplanverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch
einen Dritten übernommen werden sollen, sodass der Haushalt der
Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Für
die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind
verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die
hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können
gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die
im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen
Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt,
ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen
daher verwaltungsintern erbracht werden.