Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Verwaltung hat nach intensiver Prüfung festgestellt, dass kein Erfordernis besteht, zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt eine Anschlussvereinbarung abzuschließen. Der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ wird auf der Grundlage des Masterplans des Architekturbüros Krier-Kohl fortgeführt.

 

Dieser Sachstand soll durch diese Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben werden, weil zunächst auf die Vorlage von Anschlussvereinbarungen zur Stadtverordnetenversammlung im Januar 2010 orientiert worden war.

 

Begründung

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2008 die Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt gebilligt (DS 07/SVV/1033) und beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ auf ihrer Grundlage fortzuführen ist. Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung gilt bis zum 31.12.2009, wenn sie nicht einvernehmlich verlängert oder durch einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan ersetzt wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat deshalb in ihrer Sitzung am 07.10.2009 beschlossen, dass die Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt bis zum 31.03.2010 zu verlängern ist (DS 09/SVV/0729). Mit der inzwischen geleisteten Unterschrift der Eigentümerinnen ist die Prolongierung der Geltungsdauer der Städtebaulichen Rahmenvereinbarung wirksam geworden.

 

Die Verwaltung hat zur Vorbereitung einer eventuell erforderlichen Anschlussvereinbarung die Eigentümerinnen / Vertragspartnerinnen mehrfach aufgefordert, mitzuteilen, zu welchen bisherigen Regelungen oder weiteren Themen und Aspekten aus ihrer Sicht eine Anschlussvereinbarung erforderlich wird. Die Eigentümerinnen haben die diesbezüglichen Schreiben nicht beantwortet.

 

Die Verwaltung hat nun den Zeitraum genutzt, um ihrerseits intensiv zu prüfen, ob ein Erfordernis zur Formulierung von Anschlussvereinbarungen besteht. Sie hat die Prüfung auf der Grundlage der Unterlagen des Büros Krier – Kohl vorgenommen, das das zum Zeitpunkt des Hearings Speicherstadt / Brauhausberg vorgelegte städtebauliche Konzept weiter ausdifferenziert hat (siehe auch Mitteilungsvorlage DS 09/SVV/0741).

 

Auf der Grundlage des erreichten Arbeitsstandes kann festgestellt werden, dass das anschließende Bebauungsplanverfahren die Funktion der Formulierung der Planungsziele für den Mittel- und Nordbereich der Speicherstadt übernehmen kann. Der Bebauungsplan Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ soll auf der Grundlage der Rahmenvorgabe Städtebau des Büros Krier – Kohl fortgeführt werden.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Durchführung des Masterplanverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden sollen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

 

Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen sollen, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, ebenfalls nicht einem Dritten übertragen werden. Auch diese Leistungen sollen daher verwaltungsintern erbracht werden.

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