Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bericht zum Antrag der CDU-Fraktion – Leinenzwang für Hunde und Hundeauslaufgebiet(e) auf dem Stadtgebiet Potsdam 

 

Grundlage für den Leinenzwang für Hunde auf dem Gebiet der Stadt Potsdam bildet die geltende Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) und die Potsdamer Stadtordnung.

 

Die HundehV schreibt für normale (nicht gefährliche) Hunde nur an bestimmten Orten einen Leinenzwang fest, der jedoch durch die Regelungen der derzeit geltenden Stadtordnung auf einen ständigen Leinenzwang ausgedehnt ist.

 

Im Hinblick auf fehlende Hundeauslaufgebiete auf dem Stadtgebiet Potsdam findet der in der Stadtordnung geregelte Leinenzwang nur soweit Beachtung, wie er mit den Regelungen der HundehV zum Leinenzwang konform geht.

Für gefährliche Hunde besteht im übrigen nach HundehV ausnahmslos ein genereller Leinenzwang.

 

Mit der Neufassung der Stadtordnung soll der Leinenzwang nicht mehr für das gesamte Stadtgebiet gelten. Es werden dann nur ausgewählte Stadtbereiche dem generellen Leinenzwang für alle Hunde unterstehen. In den übrigen Bereichen dürfen ungefährliche Hunde auch unangeleint geführt werden. Die Verpflichtung des Hundeführers zur ständigen Beaufsichtigung des Hundes, so dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden, bleibt jedoch bestehen.

 

Durch diese Neuregelungen wird sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch den zu beachtenden tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten hinsichtlich artgerechter Haltung und Gewährung von ausreichendem Auslauf für ungefährliche Hunde Rechnung getragen.

Um jedoch auch den als gefährlich eingestuften Hunden außerhalb des bestehenden generellen Leinenzwangs ausreichend Auslaufmöglichkeiten zu bieten, wird die Schaffung eines geeigneten Auslaufbereiches befürwortet.

 

Auf dem Potsdamer Stadtgebiet findet sich gegenwärtig noch keine Fläche, die die notwendigen Voraussetzungen für ein Hundeauslaufgebiet (Eigentum der Stadt oder langfristige Pacht, entsprechende Größe, zentrale Lage, gute Erreichbarkeit sowie umwelt-, naturschutz-, bau- und ordnungsrechtliche Unbedenklichkeit) aufweist.

 

Dennoch ist die Verwaltung weiter bemüht, geeignete Flächen für Auslaufmöglichkeiten zu finden und der Bevölkerung Potsdams anzubieten.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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