Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0034
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundeauslaufplätze
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- III/32
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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23.01.2002
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Beschlussvorschlag
Bericht
zum Antrag der CDU-Fraktion – Leinenzwang für Hunde und Hundeauslaufgebiet(e)
auf dem Stadtgebiet Potsdam –
Grundlage
für den Leinenzwang für Hunde auf dem Gebiet der Stadt Potsdam bildet die
geltende Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV) und die
Potsdamer Stadtordnung.
Die
HundehV schreibt für normale (nicht gefährliche) Hunde nur an bestimmten Orten
einen Leinenzwang fest, der jedoch durch die Regelungen der derzeit geltenden
Stadtordnung auf einen ständigen Leinenzwang ausgedehnt ist.
Im
Hinblick auf fehlende Hundeauslaufgebiete auf dem Stadtgebiet Potsdam findet
der in der Stadtordnung geregelte Leinenzwang nur soweit Beachtung, wie er mit
den Regelungen der HundehV zum Leinenzwang konform geht.
Für
gefährliche Hunde besteht im übrigen nach HundehV ausnahmslos ein genereller
Leinenzwang.
Mit der
Neufassung der Stadtordnung soll der Leinenzwang nicht mehr für das gesamte
Stadtgebiet gelten. Es werden dann nur ausgewählte Stadtbereiche dem generellen
Leinenzwang für alle Hunde unterstehen. In den übrigen Bereichen dürfen
ungefährliche Hunde auch unangeleint geführt werden. Die Verpflichtung des
Hundeführers zur ständigen Beaufsichtigung des Hundes, so dass Menschen, Tiere
oder Sachen nicht gefährdet werden, bleibt jedoch bestehen.
Durch
diese Neuregelungen wird sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch den zu
beachtenden tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten hinsichtlich artgerechter
Haltung und Gewährung von ausreichendem Auslauf für ungefährliche Hunde
Rechnung getragen.
Um jedoch
auch den als gefährlich eingestuften Hunden außerhalb des bestehenden
generellen Leinenzwangs ausreichend Auslaufmöglichkeiten zu bieten, wird die
Schaffung eines geeigneten Auslaufbereiches befürwortet.
Auf dem
Potsdamer Stadtgebiet findet sich gegenwärtig noch keine Fläche, die die
notwendigen Voraussetzungen für ein Hundeauslaufgebiet (Eigentum der Stadt oder
langfristige Pacht, entsprechende Größe, zentrale Lage, gute Erreichbarkeit
sowie umwelt-, naturschutz-, bau- und ordnungsrechtliche Unbedenklichkeit)
aufweist.
Dennoch
ist die Verwaltung weiter bemüht, geeignete Flächen für Auslaufmöglichkeiten zu
finden und der Bevölkerung Potsdams anzubieten.