Anfrage - 02/SVV/0060
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zum Grundstücks- und Hauserwerb für Träger der Sozial- und Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Klara Geywitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
23.01.2002
|
Beschlussvorschlag
In
welcher Höhe haben einzelne Träger der Sozial- und Jugendhilfe in den
vergangenen fünf Jahren Zuschüsse zum Grundstücks- und Hauserwerb über
städtische Mittel/Kostensätze erhalten?
Antwort
:
Eine
Beteiligung der Stadt Potsdam am Grundstücks- und Hauserwerb durch Träger
erfolgte generell nicht.
Gemäß der
Richtlinie zur Finanzierung von Kita's in freier Trägerschaft erhalten freie
Träger, die Gebäude käuflich oder auch durch Erbbaupacht erworben haben, eine
Nutzungsentschädigung in Höhe von 10,00 DM/5,11 Euro monatlich pro Quadratmeter
über den Kostensatz.
Im
Bereich Soziales werden einem Träger für zwei Einrichtungen die angemessenen
und nachgewiesenen Zinsbelastungen im Rahmen des Kostensatzes erstattet. In
Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt belaufen sie sich auf durchschnittlich
9 % des vereinbarten Kostensatzes.