Anfrage - 02/SVV/0060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In welcher Höhe haben einzelne Träger der Sozial- und Jugendhilfe in den vergangenen fünf Jahren Zuschüsse zum Grundstücks- und Hauserwerb über städtische Mittel/Kostensätze erhalten?

 

Antwort :

Eine Beteiligung der Stadt Potsdam am Grundstücks- und Hauserwerb durch Träger erfolgte generell nicht.

Gemäß der Richtlinie zur Finanzierung von Kita's in freier Trägerschaft erhalten freie Träger, die Gebäude käuflich oder auch durch Erbbaupacht erworben haben, eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 10,00 DM/5,11 Euro monatlich pro Quadratmeter über den Kostensatz.

 

Im Bereich Soziales werden einem Träger für zwei Einrichtungen die angemessenen und nachgewiesenen Zinsbelastungen im Rahmen des Kostensatzes erstattet. In Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt belaufen sie sich auf durchschnittlich 9 % des vereinbarten Kostensatzes.

 

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Erläuterung

 

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