Mitteilungsvorlage - 10/SVV/0687
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Sporthalle des SV Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- KIS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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01.09.2010
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Motorsporthalle
Babelsberg ist eine ca. 80 Jahre alte Fabrikhalle, die zu DDR-Zeiten als
Sporteinrichtung umgebaut wurde. Die Sporthalle wird zurzeit umfassend durch
Schulen (7.00 -16.00 Uhr) und Vereine (bis 22.00 Uhr) genutzt. Die
Substanz des Gebäudes ist dem Alter entsprechend.
Der KIS hat eine
Gebäudeerfassung und Kostenberechnung einer Sanierung der Babelsberger
Motorhalle (Sporthalle des SV Potsdam) durchgeführt. Es ergibt sich ein
Gesamtsanierungsbedarf in Höhe von ca. 4.732.000 €. Eine Teilsanierung
(z. B. nur Sanitärbereiche) ist sowohl aus wirtschaftlichen wie auch
baulich-technischen Gründen nicht zu empfehlen, da bereits bei einer
Teilsanierung weitere bauaufsichtliche Belange erfüllt werden müssten. Eine
Prüfung der aktuellen Förderprogramme, insbesondere auch zur energetischen Sanierung,
hat ergeben, dass dieses Projekt auch in Teilen nicht förderfähig ist.
Eine Finanzierung aus
Mitteln, die für die Schulsanierung bisher vorgesehen sind, hätte zur Folge,
dass dringend notwendige Schulsanierungen zurückgestellt werden müssten. Unabhängig
von der derzeit nicht gesicherten Finanzierung ist festzustellen, dass der
Sanierungsaufwand deutlich die Kosten eines Neubaus einer vergleichbaren
Sportanlage unter anderem mit Nebenräumen für Boxen, Judo, Karate,
Krafttraining, Kegeln und Billard (ca. 3,2 bis 3,5 Mio. €) übersteigt.
Perspektivisch ist
daher ein Ersatzneubau zu empfehlen.
Der KIS ist bemüht, die derzeitige Nutzungsfähigkeit mit den
zur Verfügung stehenden Mitteln des Gebäudeunterhaltes aufrecht zu erhalten.
Der sportliche Bedarf ist unumstritten und muss daher
abgesichert werden. Sollte die Halle nicht in nutzungsfähigem Betrieb gehalten
werden können, muss eine Priorisierung der Sanierung der Sporthalle erfolgen.