Beschlussvorlage - 10/SVV/1014
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.12.2010
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Erläuterung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der 1993 gegründeten Hans Otto Theater GmbH (HOT). Der satzungsgemäße Zweck des gemeinnützigen Unternehmens ist nach § 2 Gesellschaftsvertrag wie folgt formuliert:
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, insbesondere von darstellender Kunst in der Landeshauptstadt Potsdam und dem Land Brandenburg.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgenden Gegenstand verwirklicht:
- Bespielung zur Zeit des Theaterhauses am Alten Markt und der künftigen Spielstätten in der Schiffbauergasse sowie anderer Spielstätten mit Schauspiel, Musiktheater sowie Kinder- und Jugendtheater,
- Teilnahme am bestehenden Theater- und Konzertverbund des Landes Brandenburg,
- Theaterpädagogische Betreuung von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Universitäten und Fachhochschulen,
- Beratung von Lehrern zur Ausgestaltung von künstlerischen Unterrichtsfächern und Erstellung von Unterrichtsmaterialien über Kinder- und Jugendstücke im Bereich Schauspiel, Musik- sowie Kinder- und Jugendtheater,
- Kooperationen mit Institutionen des Landes Brandenburg auf dem Gebiet der pädagogischen Fortbildung.
Die Finanzierung des Unternehmens, welches 162 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, erfolgt aufgrund des Gesellschaftszwecks und seiner Aufgabenstellung in großem Maß auf der Basis von Zuwendungen der LHP und des Landes Brandenburg.
Die eigenen Erträge des HOT, insbesondere die Erträge aus dem Verkauf von Eintrittskarten, sind seit einiger Zeit rückläufig und stellen sich wie folgt dar:
Eigene Erträge:
2007: 1.477.000 (Einspielergebnis: 13,8 %)
2008: 1.836.000 (Einspielergebnis: 16,8 %)
2009: 1.371.000 (Einspielergebnis: 12,3 %)
2010: voraussichtlich 1.112.000 (voraussichtl. Einspielergebnis: 10,9%)
Das Unternehmen hat vielfältige Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen, um diesen Ertragsausfällen entsprechend zu begegnen. Dabei erfolgten neben umfangreichen Umschichtungen im Etat des Theaters auch erhebliche aufwandsseitige Sparmaßnahmen.
Trotz der Unterstützung durch die Gesellschafterin LHP und der zeitnah eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen ist abzusehen, dass die in 2010 bereits erwirtschafteten und die noch zu generierenden Erträge nicht ausreichen werden, um die notwendigen Aufwendungen abzudecken.
Auf der Aufwandsseite können gegenwärtig keine weiteren nennenswerten Sparmaßnahmen eingeleitet werden, welche kurzfristig zum Tragen kämen. Zudem verfügt das HOT über keinerlei liquide Rücklagen, um diese Ertragsausfälle aus eigener Kraft auszugleichen.
Gemäß Hochrechnung zum 31.12.2010 ist aufgrund der weiterhin zu verzeichnenden Ertragsverluste mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag i.H.v. 273.000 zu rechnen, der u.a. dazu führt, dass das HOT seinen Zahlungsverpflichtungen ab Mitte Dezember 2010 nicht mehr im erforderlichen Umfang nachkommen könnte.
Die Gesellschaftsorgane Kuratorium und Gesellschafterversammlung sind durch die Geschäftsführung von den Ertragsverlusten und den Auswirkungen auf das Unternehmen informiert worden.
Unter Zugrundelegung aller kaufmännischen und gesetzlichen Aspekte und unter Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers ermittelte die Geschäftsführung des HOT den unbedingt notwendigen und unabweisbaren Bedarf des Unternehmens, um die Zahlungsfähigkeit des HOT - wie bisher - auch im Dezember 2010 aufrechterhalten zu können. Im Ergebnis dessen wurde dargelegt, dass hierzu ein Betrag i.H.v. 200.000 dringend notwendig sei und durch die Geschäftsführung eine Bitte an die Gesellschafterin LHP um Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit gerichtet.
Im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betätigung trägt die LHP als Gesellschafterin des HOT u.a. Verantwortung, um die Liquidität des HOT, welches eine große kulturpolitische Bedeutung für die LHP - insbesondere für den Integrierten Kulturstandort Schiffbauergasse - hat, auch weiterhin zu sichern, damit der Spielbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Aufgrund dessen wird ein Antrag zur Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwandes / Auszahlung i.H.v. 200.000 gestellt, welcher aufgrund der Höhe des Betrages dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorzulegen ist.
Hinweis:
Damit perspektivisch derartige akute Finanzsituationen möglichst ausgeschlossen werden können, die kurzfristig einen überplanmäßigen Aufwandszuschuss seitens der LHP zugunsten des HOT erfordern, wird derzeit überprüft, welche zukünftigen Ertragspotentiale unter Beachtung der strategischen Ausrichtung des Theaters realisiert werden können. Damit soll u.a. eine mittelfristige Konsolidierung des in den letzten Jahren wirtschaftlich und künstlerisch durchaus erfolgreichen Unternehmens ermöglicht werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Im Produkt 1111100 (Beteiligungsmanagement), Konto 5315000 (Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen) ist im Haushaltsplan 2010 ein Betrag i.H.v. 138.000 veranschlagt. Für die Hans Otto Theater GmbH besteht ein Mehrbedarf in Höhe von 200.000 , so dass sich die voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen auf 338.000 belaufen werden.
Die Deckung erfolgt aus Zinsaufwendungen aus Kassenkrediten, Produktkonto 6120002.5517200.