Beschlussvorlage - 11/SVV/0238
Grunddaten
- Betreff:
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125 "Uferzone Griebnitzsee" der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2011
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Erläuterung
Begründung:
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Am 28.05.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 125 Uferzone Griebnitzsee gefasst. Ziel der Bebauungsplanung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen durchgängigen öffentlichen Uferweg und die dauerhafte Erlebbarkeit der Uferzone des Griebnitzsees für die Allgemeinheit.
In gleicher Sitzung am 28.05.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125 Uferzone Griebnitzsee beschlossen. Diese ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 12/2009 am 29.05.2009, Seite 4 in Kraft getreten.
Im Januar / Februar 2010 sind die frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung zur Vorstellung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durchgeführt worden. Bereits zu diesem Verfahrensstand waren einzelne Teilflächen bereits nicht mehr in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogen, da für diese kein Planerfordernis mehr bestand (Fliednerwerk an der Allee nach Glienicke, das Grundstück des Hotels am S-Bahnhof Griebnitzsee sowie das Grundstück Stubenrauchstraße 28). In Auswertung der frühzeitigen Beteiligung wurde der Geltungsbereich auch noch um Wasserflächen weiter reduziert. Die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2011 förmlich beschlossen. In gleicher Sitzung wurde entschieden, die Satzung über die Veränderungssperre entsprechend anzupassen und neu zu beschließen. Die neue Satzung ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 2/2011 vom 24.02.2011, Seite 13 in Kraft getreten.
Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 125 Uferzone Griebnitzsee wurde ebenfalls in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2011 gefasst (10/SVV/0939). Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden in der Zeit vom 07. März bis 08. April stattfinden. Angesichts der bekannten Problematik wird mit einer Vielzahl von Stellungnahmen gerechnet. Der zu erwartende erhebliche Umfang und die inhaltliche Tragweite der Stellungnahmen werden eine sorgfältige Auswertung und fundierte Abwägung erfordern, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es wird zeitlich nicht möglich sein, den Bebauungsplan vor dem Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre (28.05.2011) in Kraft zu setzen. Daher ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die Verlängerung ist zulässig, da die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben sind: Für den Uferbereich des Griebnitzsees gibt es durch einige Eigentümer der betroffenen Grundstücke weiterhin Nutzungsbestrebungen, die das Planungsziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wesentlich erschweren. So kam es seit 2009 wiederholt zu ungenehmigten Veränderungen in der Landschaft (z. B. Aufschüttungen). Ohne eine Verlängerung der Veränderungssperre ist die Durchsetzung der Planungsziele gefährdet.
Empfehlung der Verwaltung:
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 125 Uferzone Griebnitzsee der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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