Anfrage - 11/SVV/0260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2011 hatte ich die Beigeordnete, Frau Müller-Preinesberger, vor ihrer Wiederwahl gefragt, aus welch gutem Grund sie den an diesem Tag eingereichten Aufstellungsbeschluss (DS 11/SVV/0081 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31 "Seebühne Hermannswerder") sowohl für den GB 4 als auch für den OB gezeichnet hatte. Sie wusste seit Dezember 2011, dass erhebliche naturschutzrechtliche Versagungsgründe gegen die Seeoper im FFH Gebiet Hermannswerder bestehen. Sie entschied sich genauso wie der Oberbürgermeister dafür, meine Frage nicht zu beantworten.

 

Am nächsten Tag war der Presse zu entnehmen, dass der Veranstalter seine Pläne geändert und den Standort an den Wannsee verlegt hat. Aus gut informierten Kreisen im Umfeld des Veranstalters erfuhr ich, dass der Oberbürgermeister vor dem Aufstellungsbeschluss und der Stadtverordnetenversammlung über den Spielortwechsel informiert worden sein soll.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Frage:              Entspricht dies den Tatsachen?

 

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Erläuterung

 

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