Antrag - 11/SVV/0339

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:


1. Der Oberbürgermeister legt den Stadtverordneten vor der Auszahlung der Transferzahlung für die "Instandsetzung der Flutlichtmasten" die vollständigen Unterlagen des SVB 03 über eine regelmäßige Wartung der Flutlichtmasten im Karl-Liebknecht Stadion seit der Fertigstellung 2002 vor. Sollte eine regelmäßige Wartung nicht nachgewiesen werden können, übernimmt die Stadt nicht die Kosten der Instandsetzung.


2. Für den Fall, dass eine ordnungsgemäße Wartung durch den Verein stattgefunden hat, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, anhand der über die Havarie vorliegenden Unterlagen und Firmenangebote zu garantieren, dass die Reparatur der Flutlichtmasten die bereitgestellte Summe in Höhe von 250.000 € nicht übersteigt. Über die, unter dem Vorbehalt erfolgter Wartung, bereitgestellte Summe hinausgehende Kosten werden von der Stadt nicht getragen.


3. Für den Fall der Übernahme der Kosten durch die Stadt sind regelmäßige Wartungsintervalle - sowohl zeitlich als auch den Umfang betreffend - festzulegen und die Einhaltung dieser Wartungsmaßnahmen durch den Verein ist von der Stadt zu kontrollieren. Diesbezüglich ist auch die Sicherheit der Stadionbesucher zu berücksichtigen.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Ein Gutachten des TÜV Rheinland aus dem letzten Quartal 2010 belegt erhebliche Mängel in der Durchführung und Dokumentation der Wartung der Flutlichtanlage. Mit unserem Antrag soll die ordnungsgemäße Durchführung von Reparatur und Wartung sichergestellt werden. Damit werden weitere Folgekosten und Risiken für die Stadionbesucher/innen vermieden.

 

Bereits jetzt ist der Öffentlichkeit kaum vermittelbar, dass die Stadt Potsdam nach umfangreichen städtischen Investitionen ins Karli nun noch zusätzlich die Reparatur des Flutlichtes finanzieren soll, während für dringend benötigte Sportplätze für den Jugendsport, das Mädchenintegrationsprojekt oder die Brandschutzsanierung des Archivs kein Geld mehr vorhanden ist. Daher scheint es geboten, vor einer Auszahlung der Mittel zu prüfen, ob die Reparatur durch Wartungsmängel des Betreibersvereins erforderlich wird und die Auszahlung der städtischen Mittel in diesem Fall zu versagen.

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