Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Straßen-/Alleebaumbestand der LHP umfasst insgesamt 37.101 Bäume (siehe Anlage 1) und lässt sich in drei verschiedene, quantitativ relativ gleichwertige Kategorien unterteilen:

 

Altbaumbestand (älter als 60 Jahre)

Hier sind in jedem Jahr relativ hohe Aufwendungen erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es ist kontinuierlich mit Abgängen zu rechnen.

 

Baumbestand mittleren Alters (ca. 30-60 Jahre)

Der reguläre Pflegeaufwand ist im direkten Vergleich deutlich geringer. Die Herstellung des Lichtraums, Wachstumskorrekturen und die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Totholzentferung überwiegen. Fällungen sind eher die Ausnahme und dann nahezu ausschließlich externen Einflüssen geschuldet.

 

Jungbäume (bis 30 Jahre)

Hier ist wiederum ein hoher Pflegeaufwand zu betreiben. Neben der Veranlassung von Erziehungs-schnitten sind insbesondere in den ersten 10 Jahren aufwendige Bewässerungen zu gewährleisten, um ein nachhaltiges Anwachsen sicher zu stellen.

 

r das zurückliegende Jahr kann hinsichtlich der Bestandssicherung eine positive Bilanz gezogen werden: 146 gefällten Bäumen steht insgesamt ein Kontingent von 259 nachgepflanzten Straßenbäumen gegenüber, da diese tlw. durch zusätzlich vorhandene Mittel aus Drittmaßnahmen finanziert werden konnten (siehe Anlage 2). (Aus Anlage 3 ergeben sich die für 2011 geplanten Neupflanzungen.)

 

Zukünftig besteht allerdings die Gefahr, dass viele Lücken nicht unmittelbar geschlossen werden können, da aufgrund begrenzter Pflanzgelder Prioritäten gesetzt werden müssen.

 

Ein weiteres Problem stellt der schleichende Wandel von der Allee zur einzeiligen Baumreihe dar. So stehen beispielsweise in Babelsberg und der Berliner Vorstadt 45% des Altbaumbestandes auf bzw. im unmittelbaren Bereich von Wasserleitungen. Diese Standorte sind nach erfolgter Fällung wegen tiefgreifender Meinungsverschiedenheiten zwischen der UNB und der EWP auf absehbare Zeit nicht wieder zu bepflanzen. Weitere Konflikte zwischen dem Wurzelkörper und den erdlagernden Medien führen regelmäßig zu dem Ergebnis, dass der jeweilige frei gewordene Baumstandort für die Zukunft wegfällt, da die Leitungsverwaltungen ihre Zustimmung zu einer Nachpflanzung verweigern.

 

Begründet wird diese Haltung mit den in der Höhe als unangemessen empfundenen A-/E-Auflagen, die die UNB bei baulichen Eingriffen im Baumbestand (Leitungsarbeiten) anordnet.

 

Unter diesen Umständen bleibt festzustellen, dass bereits mittelfristig die Situation eintreten könnte, in der die jährlich möglichen Neupflanzungen von Straßenbäumen nicht ausreichen werden, um den Erhalt des Potsdamer Straßenbaumbestandes in vollem Umfang zu gewährleisten.

 

Der GB 4 strebt daher in diesem Zusammenhang kurzfristig Verhandlungen mit dem GB 3 und der EWP mit der Zielrichtung an, diesen Konfliktpunkt zu beseitigen und die Anzahl der potenziellen Baumstandorte dauerhaft zu sichern.

 

Unabhängig von den letztgenannten Problemstellungen wären jährliche Pflanzkontingente im Umfang von durchschnittlich 200,0 TEUR erforderlich. Dies bedeutet theoretisch einen zusätzlich Bedarf von jährlich mind. 150,0 TEUR.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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