Beschlussvorlage - 11/SVV/0501
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Neubestellung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der EWP entsandten städtischen Vertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.06.2011
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31.08.2011
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07.12.2011
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25.01.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.08.2011
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07.09.2011
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29.09.2011
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30.11.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Energie und Wasser
Potsdam GmbH (EWP) am 01.09.2010 entsandten städtischen Vertreter/innen und deren
Nachrücker/innen werden abberufen.
2.
Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet gemäß § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der EWP fünf Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des Aufsichtsrates:
- über die Fraktion DIE LINKE: .........................
.......................... (2 Sitze)
- über die Fraktion SPD: ........................... (1 Sitz)
- über die Fraktion CDU/ANW: ........................... (1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen: ........................... (1 Sitz)
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE: .....................................................
......................................................
-über die Fraktion SPD: ......................................................
- über die Fraktion CDU/ANW: ......................................................
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen: .......................................................
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist hundertprozentige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP), welche wiederum 65 % der Geschäftsanteile an der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hält. Die Landeshauptstadt Potsdam ist somit mittelbar an der EWP beteiligt. Die weiteren 35 % der Geschäftsanteile an der EWP hält die E.ON edis AG (edis).
Der Aufsichtsrat der EWP ist gemäß § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) wie folgt zusammengesetzt (Auszug aus dem GV):
Der Aufsichtsrat der EWP besteht aus neun Mitgliedern, die von den Gesellschaftern entsandt werden, und zwar sechs Mitglieder von der SWP bzw. der Landeshauptstadt Potsdam und drei Mitglieder von der edis.
Gemäß § 10 Abs. 1 S. 2 GV ist der Aufsichtsratsvorsitzende der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam; der Stellvertreter wird von der edis bestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 01.09.2010 u. a. fünf städtische Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der EWP zu entsenden (Drucksache Nr. 10/SVV/0508). Gleichzeitig wurden im Rahmen einer Nachfolgeregelung gemäß vorgenanntem Beschluss Nachrücker/innen benannt, welche bei Ausscheiden der von der Landeshauptstadt Potsdam entsandten Aufsichtsratsmitglieder, z. B. durch Rücktritt oder Abwahl, jeweils automatisch nachrücken.
Der Aufsichtsrat der EWP ist daher aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen und des vorgenannten Stadtverordnetenbeschlusses gegenwärtig wie folgt besetzt:
Oberbürgermeister, Aufsichtsratsvorsitzender: Herr Jann Jakobs
über die SVV - Fraktion DIE LINKE: Herr Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg
über die SVV - Fraktion DIE LINKE: Herr Rolf Kutzmutz
über die SVV - Fraktion CDU/ANW: Herr Peter Lehmann
über die SVV - Fraktion SPD: Herr Mike Schubert
über die SVV - Fraktion SPD: Frau Hannelore Knoblich
Zudem werden drei Aufsichtsratsmandate durch von der edis Entsandte, darunter der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, wahrgenommen.
Gemäß § 9 Abs. 2 GV beginnt die Amtszeit des Aufsichtsrates, wenn sämtliche Mitglieder entsandt sind. Sie endet mit der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die konstituierende Aufsichtsratssitzung fand am 05.11.2010 statt. Somit wird die derzeitige Amtszeit des Aufsichtsrates der EWP voraussichtlich bis Mitte 2015 andauern.
Nach § 9 Abs. 3 S. 2 GV kann jeder Gesellschafter ggf. unter Entsendung eines Ersatzmitgliedes ein Aufsichtsratsmitglied, das von ihm entsandt wurde, vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 S. 5 GV eine neue Bestellung für den Rest der Amtszeit.
Am 01.06.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Drucksache Nr. 11/SVV/0465 (Aufklärung und weiteres Vorgehen bei der EWP Potsdam GmbH), wonach eine Neubestellung des Aufsichtsrates der EWP erfolgen soll.
Dies bezieht sich aufgrund der insoweit zuständigen Stadtverordnetenversammlung auf die von ihr zu entsendenden Mitglieder. Eine Neubesetzung in der laufenden Amtszeit setzt zugleich eine Abberufung der bisherigen Mitglieder (einschl. der Nachrücker) voraus.
Eine Neubestellung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der EWP zu entsendenden Mitglieder erfolgt dann für den Rest der Amtszeit des Aufsichtrates der EWP.
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ergibt sich für die fünf nach § 9 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der EWP für den Rest der Amtszeit des Aufsichtsrates zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE = 5 x 16/54 = 1,481 2 Sitze
Fraktion SPD = 5 x 15/54 = 1,389 1 Sitz
Fraktion CDU/ANW = 5 x 6/54 = 0,556 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen = 5 x 5/54 = 0,463 1 Sitz
II. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Hinweis
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die fünf gemäß § 9 Abs. 1 GV in den Aufsichtsrat der EWP neu zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die bisher in den Aufsichtsrat der EWP von der Landeshauptstadt Potsdam entsandten (nach § 41 Abs. 1 BbgKVerf am 01.09.2010 durch die Stadtverordnetenversammlung gewählten) fünf Vertreter/innen können gemäß § 41 Abs. 7 BbgKVerf durch die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aus wichtigem Grund abgewählt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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34 kB
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20,5 kB
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