Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0684

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Den Abschlussbericht der START gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH Evaluation der Sozialarbeit an Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam. Empfehlungen zur Entwicklung eines Rahmenkonzeptes.

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Erläuterung

Gemäß haushaltsbegleitenden Stadtverordnetenbeschlusses (DS 08/SVV/0560) vom 04.06.2008 sollte „das gesamte System der Schulsozialarbeit in der LHP … bis Ende des kommenden Schuljahres einer Evaluation unterzogen werden.“

 

Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel standen jedoch erst im Jahre 2010 zur Verfügung, so dass der Evaluationsauftrag im Schuljahr 2010/2011 durch die START gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH (START gGMBH) realisiert werden konnte.

 

Nach der Einrichtung einer Lenkungsgruppe beim Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie im November 2010 (Mitgliederübersicht siehe Abschlussbericht, S. 5) und einer Analyse von Grundsatzdokumenten zur Potsdamer Schulsozialarbeit erfolgte seit Januar 2011 exemplarisch eine schulform- und schulstandortspezifische Evaluation der Sozialarbeit an der

- Weidenhof-Grundschule (40),

- Fröbel(förder)schule (18),

- Käthe-Kollwitz-Oberschule (13) und

- Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46).

 

Hierzu wurden an den vier Untersuchungsstandorten jeweils eine Lokale Arbeitsgruppe gebildet, Interviews mit insgesamt 29 inner- und außerschulischen Fachkräften sowie je eine Zukunftswerkstatt durchgeführt.

 

Im Juni 2011 stellte die START gGmbH die Evaluationsergebnisse in der Lenkungsgruppe vor. Danach flossen diese in einen Abschlussworkshop mit der Lenkungsgruppe sowie Vertreter/innen von Potsdamer Schulen mit Sozialarbeit und Jugendhilfeausschuss sowie der Landes-kooperationsstelle Schule-Jugendhilfe und dem für die Landeshauptstadt zuständigen Schulrat ein.

 

Abgeleitet aus den Evaluationszwischenergebnissen sowie unter Berücksichtigung des gesamten Evaluationsprozesses legte die START gGmbH Anfang August 2011 den Abschlussbericht in Form von „Empfehlungen zur Entwicklung eines Rahmenkonzeptes“ vor. Hierzu konnte die Lenkungs-gruppe sich auf ihrer abschließenden Sitzung am 16.08.2011 jedoch auf kein gemeinsames Votum einigen. Sie konnte der folgenden Stellungnahme der Verwaltung des Jugendamtes weder einvernehmlich noch mehrheitlich folgen, weshalb sich einige Mitglieder der Lenkungsgruppe zur START-Berichterstattung ein separates Votum vorbehalten.

 

Die START-Evaluation bestätigte die bereits 2007 verwaltungsseitig konstatierten, seitdem weiter gestiegenen und tendenziell weiter zunehmenden sozial-emotionalen Defizite sowie die damit verbundenen Problembelastungen von Schülerinnen und Schülern. Hieraus resultier(t)en Unterstützungsmehrbedarfe an schulbezogener Sozialarbeit (vgl. ebenda, 3.2, S. 8). Eine Problemlösung im Sinne des Erziehungs- und Bildungsauftrages von Schule ist nur möglich, wenn zum einen diese stärker als bisher systemeigene Ressourcen nutzt bzw. zusätzliche bereitstellt (vgl. ebenda, 3.2, S. 9, und 4.2.4, S. 15) und zum anderen die Jugendhilfe ihr schulbezogenes Hilfe- und Unterstützungssystem grundsätzlich überprüft und bedarfsentsprechend umstrukturiert.

 

Dabei bildet die Schulsozialarbeit allerdings nur eine symptomatische Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe. Für diese und weitere Themen wie:

- Übergänge (Kita-Grundschule bzw. Grundschule/Hort, Primarstufe-Sekundarstufe, Schule-

  Beruf),

- Ganztagsbetreuung,

- Schulentwicklungs- und Kita-/Hortbedarfsplanung,

- Inklusion,

- Schulverweigerung,

- formelles, informelles und nicht formelles Lernen im Allgemeinen sowie         

- Medienkompetenzerwerb im Besonderen,

- Kinderschutz (aktuell vor dem Hintergrund des zum 01.01.2012 erwarteten Bundeskinderschutz-

  gesetzes) etc.

ist mittel- und langfristig ein gesamtstädtisches Rahmenkonzept Schule-Jugendhilfe erforderlich, welches durch ein ausschließliches bzw. separates Schulsozialarbeitskonzept allein nicht ersetzt werden kann (vgl. ebenda, 3.4, S. 11, und 4.1, S. 13).

 

 

Gleichwohl lässt sich das Hilfe- und Unterstützungsangebot Sozialarbeit an Schule (SaS) durch eine stärkere Ausrichtung auf sozialraumorientierte proaktive Vernetzung und Prävention bei gleichzeitiger Qualifizierung einzelfallbezogener Arbeit effektivieren (vgl. ebenda und 5, S. 18). Hierr ist jedoch eine klarere Aufgabentrennung und verbindlichere Aufgabenneuzuordnung, d.h. eine Umstrukturierung innerhalb der Potsdamer Jugendhilfe notwendig (vgl. ebenda, 4.1, S. 12).

 

Daraus ergibt sich insbesondere für den öffentlichen Träger auf der Grundlage der gemäß § 79 SGB VIII gesetzlich bestimmten Gesamtverantwortung die Anforderung, dienftig zu erbringenden Leistungen selbst sowie die Art und Weise der Leistungserbringung in einem entsprechenden Anforderungsprofil zu beschreiben (vgl. ebenda, 4.4, S. 17).

 

Die bisherigen SaS-Aufgabenbereiche

Durchführung präventiver Angebote (sozialpädagogisch orientierte Gruppenarbeit) und

Vernetzung mit inner-/außerschulischen Angeboten (vgl. ebenda, 3.1, S. 8, und 4.1, S. 12)

gemäß

- § 11 (Jugendarbeit),

- § 13 (Jugendsozialarbeit) sowie

- § 14 (Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) i.V.m.

- § 1 (3) 4. (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe),

- § 4 (1) (Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe),

- § 8 (3) (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen),

- § 78 (Arbeitsgemeinschaften) und

- § 81 (Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen) SGBV III

sind bereits (bislang im geringen Umfang) Bestandteile der Leistungs- und Qualitätsentwicklungs-vereinbarungen (LQEV) Potsdamer Einrichtungen der sozialraumorientierten offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendklubs).

 

Durch eine Ressourcenverlagerung dieser bisherigen Aufgaben der Schulsozialarbeit auf die Kinder- und Jugendklubs würden sich deren Angebotsmöglichkeiten insbesondere für die Schulen des jeweiligen Stadt-/Ortsteiles bzw. Sozialraumes in erheblichem Maße erweitern und mithin verbessern.

 

Hierzu wären die „Schulbezogene Jugend(sozial)arbeit“ als ein weiteres bzw. LQEV-Querschnittsarbeitsfeld zu beschreiben sowie ein Verfahren der Ressourcenzuordnung zu den Kinder- und Jugendklubs einerseits sowie zu den hieran interessierten Schulen andererseits auf der Grundlage verbindlicher Vereinbarungen zu erarbeiten und bis zum 01.01.2013 zu implementieren.

 

Daneben eruierte die START-Evaluation:

Schnittstellenprobleme Jugendberatung/Hilfen zur Erziehung (vgl. ebenda, 4.1, S. 12, und 4.4, S.

   17) und

gestiegene bzw. weiter steigende Bedarfe an Einzelfallarbeit (vgl. ebenda, 3.2, S. 9) sowie

wachsende Anforderungen im Zusammenhang mit

   - dem primär schulischen, aber auch gemäß § 1 (3) 1. SGB VIII jugendhilferelevanten Inklusions-

   Thema (vgl. ebenda, 4.2.2, S. 14; 4.2.4, S. 15, und 5., S. 18) und

   - dem Kinderschutzauftrag des Jugendamtes gemäß § 8a SGB VIII unter Beachtung der neuen

   und erweiterten Anforderungen nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz.

 

In Auswertung dieser Befunde soll das bisherige SaS-Aufgabenfeld Einzelfallhilfe (Beratung von Schüler/innen, Eltern und Lehrkräften einschließlich Einzelfallmanagement - vgl. ebenda, 3.1; S. 8, und 4.1, S. 12) gemäß

- § 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie),

- § 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung) und

- § 18 (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs-

  rechts)

i.V.m.

- § 27 (Hilfe zur Erziehung) und

- § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan) SGB VIII

nftig rechtskonform in Steuerungsverantwortung der Regionalteams des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie wahrgenommen werden (vgl. ebenda, 4.1, S. 12, und 4.4, S. 17).

 

Hierzu sind die ambulanten Einzelfallhilfen um schulbezogene Regelangebote zu ergänzen und mit den Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen gemäß § 36a SGB VIII (Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung) bis zum 01.01.2013 abzuschließen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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