Antrag - 11/SVV/0626

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass in den Angelegenheiten Brauhausberg und Schwimmhalle für die Standorte Brauhausberg und Bornstedter Feld so lange keine Vertragsabschlüsse und keine Grundstücksgeschäfte getätigt werden, bevor nicht abschließend über die drei im Geschäftsgang befindlichen Anträge der Stadtverordneten in der Sache sowie über den Antrag auf Unterschutzstellung der alten Schwimmhalle als Denkmal abschließend entschieden wurde.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Entwicklung des Brauhausberggeländes und die Zukunft der Schwimmhalle am Brauhausberg befinden sich aktuell in intensiver öffentlicher Diskussion. Die bisher vorgestellten Pläne für den Brauhausberg stoßen auf breite Ablehnung in der Öffentlichkeit. Die bekannt gewordenen Umstände bezüglich eines Badneubaus im Bornstedter Feld begründen erhebliche Zweifel am angestrebten Kostenrahmen und an der erreichbaren Qualität einer neuen Schwimmhalle. Vor dem Hintergrund der erheblich kostengünstiger möglichen Sanierung der alten Schwimmhalle und der Klärung der verträglichen Entwicklung des Brauhausberges ohne massive Bebauung ist es erforderlich, die offenen Fragen sachlich und öffentlich zu beraten und zu klären, und bis zur Klärung die Schaffung weiterer vollendeter Tatsachen zu vermeiden, die die Handlungsfähigkeit der Stadt einschränken würden.

 

 

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