Beschlussvorlage - 11/SVV/0774
Grunddaten
- Betreff:
-
ehrenamtlicher Beirat Denkmalpflege für die Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.11.2011
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Erläuterung
Begründung:
Die Berufung eines Denkmalbeirates ist nicht erforderlich, da inzwischen eine umfangreiche Pufferzonenregelung für den Schutz des UNESCO-Welterbes in Kraft getreten ist, mit deren Hilfe durch einen erhöhten Prüfaufwand alle Bauvorhaben nach denkmalfachlichen Gesichtspunkten beurteilt werden, die negative Auswirkungen auf das hohe Schutzgut entfalten könnten. Dafür wurde extra in der Unteren Denkmalschutzbehörde eine neue Stelle eingerichtet.
Ein ebenfalls inzwischen einberufener Gestaltungsrat begutachtet Neubauvorhaben auf ihre architektonische Qualität hin, in Bezug auf die gestalterische Verantwortung in Potsdam. Für einen Denkmalbeirat wäre ebenso wie für den Gestaltungsbeirat eine Geschäftsstelle erforderlich, für die es aber keine finanzielle Absicherung gibt.
Grundsatzfragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege behandelt ohnehin der Landesdenkmalbeirat.
Weitere Fragen zur qualifizierten Bewahrung des Schutzgutes werden in den entsprechenden Ausschüssen der SVV behandelt.
Der Bereich Untere Denkmalschutzbehörde ist zudem mit qualifizierten Fachleuten besetzt und personell in den letzten zwei Jahren gestärkt worden. Die Bearbeitung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen, Zustimmungen usw. sind Geschäfte der laufenden Verwaltung und entziehen sich wegen des Datenschutzes und der gesetzlichen Fristenregelungen ohnehin der Beratung in einem derartigen Gremium. Die Konzentration auf die Wahrnehmung der Pflichtaufgaben ist laut der jüngsten Organisationsuntersuchungen höchstes Gebot.
Die Erforderlichkeit eines Denkmalbeirates ist daher nicht mehr erkennbar. Durch regelmäßig gesonderte Behandlung der Themen Denkmalschutz und Denkmalpflege können diese Aufgabenfelder in der Ausschussarbeit transparenter gestaltet werden.