Antrag - 11/SVV/0847

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu besetzt.

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Erläuterung

Begründung:

In den letzten Wochen haben drei Stadtverordnete der Fraktion Die Andere und die Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion ihre Mandate niedergelegt. Da durch die Neufassung der Kommunalverfassung der Hauptausschuss für die Dauer der Wahlperiode besetzt wird, sind Mandatswechsel nicht mehr durch bloßes Besetzungsrecht der Fraktionen zu vollziehen. Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Unstrittig ist der Hauptausschuss nur dann verfassungsgemäß zusammengesetzt, wenn die Verteilung der Sitze der Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung spiegelbildlich entspricht. Da auch die von unserer Fraktion benannten Stellvertreter/innen ihre Mandate abgegeben haben, wäre unsere Fraktion ohne Neubildung des Hauptausschusses nicht mehr in diesem vertreten.

Da die Mandatswechsel erst nach Antragschluss erfolgten und die neuen Stadtverordneten sich erst danach über die Verteilung der Ausschusssitze verständigen konnten, war eine fristgerechte Einbringung des Antrages leider nicht möglich.

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