Antrag - 11/SVV/0850

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des  Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt bestellt:

Fraktion DIE LINKE              1. Dr. Klaus-Uwe Gunold              2. Dr. Gabriele Herzel

              3. Peter Kaminski              4. Stefan Wollenberg

              5. Rolf Kutzmutz

 

Fraktion SPD              1. Pete Heuer              2. Birgit Morgenroth             

              3. Klara Geywitz              4. Dr. Manja Orlowski

              5. Heike Judacz              6. Till Meyer

             

Fraktion CDU/ANW              1. Horst Heinzel              2. Hans-Wilhelm Dünn             

              3. Maike Dencker

 

Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen              1. Saskia Hüneke              2. Andreas Menzel

              3. Martin Kühn              4. Dr. Brigitte Lotz

 

Fraktion FDP              1. Björn Teuteberg              2. Stefan Becker

              3. Franziska Schneider

 

Fraktion Die Andere              1. Arndt Sändig              2. Christine Anlauff

 

Fraktion BürgerBündnis              1. Wolfhard Kirsch

 

Fraktion Potsdamer Demokraten               1. Wolfgang Cornelius

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Die Andere hat mit der DS 11/SVV/0847 einen Antrag auf Neubesetzung für den Hauptausschuss gestellt.

Davon ausgehend, dass dieser Antrag  die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl ihrer Mitglieder findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 entscheidet.

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