Beschlussvorlage - 11/SVV/0990

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Aufstellungsbeschlüsse zu den in der Anlage aufgeführten Bauleitplänen der Verbindlichen Bauleitplanung werden aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, ist folgende Anlage enthalten:

 

Anlage: Zur Aufhebung vorgeschlagene Aufstellungsbeschlüsse             

 

Da der Informationsgehalt der in der Beschlussvorlage enthaltenen Bebauungspläne sich i.d.R. nur durch die farbige Fassung erschließt, wird darauf hingewiesen, dass die farbigen Pläne in der elektronischen Fassung über das Ratsinformationssystem eingesehen werden können.

 

Anlass und Gegenstand der Beschlussvorlage

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.12.2007 die Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu verschiedenen eingeleiteten Bebauungsplanverfahren und Satzungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und die Einstellung der zugehörigen Verfahren beschlossen (DS 07/SVV/0651).

 

Eine Vielzahl von Verfahren der Verbindlichen Bauleitplanung hat im Rahmen der seitdem erfolgten Beschlussfassungen über die Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung nur eine Einstufung in Priorität 3 (d.h. zur Bearbeitung oder Überprüfung anstehend) erhalten können.

In der gegenwärtig den Gremien der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten Beschlussfassung vorliegenden Beschlussvorlage zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung werden insgesamt 46 Planverfahren zur Einstufung in Priorität 3 vorgeschlagen.

 

Verwaltungsseitig sind daher diese Verfahren einer systematischen Überprüfung unterzogen worden. Im Ergebnis dieser Prüfung schlägt die Verwaltung die Aufhebung der in der Anlage aufgeführten Aufstellungsbeschlüsse und die Einstellung der zugehörigen Verfahren vor. Die Gründe hierfür sind in den nachfolgenden Ausführungen für jeden der zur Aufhebung vorgeschlagenen Aufstellungsbeschlüsse dargelegt.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Aufhebung der in der Anlage aufgeführten Aufstellungsbeschlüsse und die Einstellung der zugehörigen Verfahren beschlossen werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Beschlussfassung über die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zu den Bauleitplanungen der Verbindlichen Bauleitplanung dient der rechtlichen Klarheit über die Einstellung von vor geraumer Zeit begonnener, bislang jedoch noch nicht abgeschlossener Verfahren. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam entfaltet diese Beschlussfassung nicht.

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Anlagen

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