Antrag - 10/SVV/1054

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei Verkäufen kommunaler Immobilien, die bis zum Verkauf oder darüber hinaus von öffentlichen Einrichtungen oder freien Trägern mit gemeinnützigen Zwecken genutzt werden, sind die Kaufverträge der Stadtverordnetenversammlung vor Abschluss zur Genehmigung vorzulegen.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Bisher entscheidet die Stadtverordnetenversammlung  in der Regel nur grundsätzlich über den Verkauf kommunaler Immobilien. Wie das Beispiel der Schule am Griebnitzsee zeigt, ist die Kenntnis der Vertragsinhalte aber von wesentlicher Relevanz für eine Entscheidung in der Sache. Die Stadtverordneten müssen in solchen Fällen über alle wesentlichen Bedingungen informiert sein und die Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen.

 

Loading...