Beschlussvorlage - 12/SVV/0052
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Neubestellung der von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der Pro Potsdam GmbH entsandten städtischen Vertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Beteiligungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die von der Landeshauptstadt Potsdam in den Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH am 28.01.2009 entsandten städtischen Vertreter/innen werden abberufen.
2. Die Landeshauptstadt Potsdam entsendet unter Bezugnahme auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung DS 11/SVV/0436 vom 07.12.2011 Änderung des Gesellschaftsvertrages der PRO POTSDAM GmbH und des im Geschäftsgang befindlichen Antrages 11/SVV/0341 Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der PRO POTSDAM GmbH - gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c) folgende acht Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
- über die Fraktion DIE LINKE: Herrn Dr. sc. Lothar Schröter Herrn Ingo Korne
(2 Sitze)
- über die Fraktion SPD: Herrn Pete Heuer Frau Klara Geywitz
(2 Sitze)
- über die Fraktion CDU/ANW: Herrn Horst Heinzel
(1 Sitz)
- über die Fraktion Bündnis 90/ Herr Andreas Menzel
Die Grünen: (1 Sitz)
- über die Fraktion FDP: Herr Björn Teuteberg
(1 Sitz)
- nach Losverfahren*:
über die Fraktion Die Andere: Frau Anke Lehmann
(1 Sitz)
*gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.
Als Nachrücker/innen werden entsandt:
- über die Fraktion DIE LINKE: Frau Birgit Müller Herr Peter Kaminski
- über die Fraktion SPD: Herr Mike Schubert Frau Anke Michalske-Acioglu
- über die Fraktion CDU/ANW: Herr Hans-Wilhelm Dünn
- über die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen: Herr Rolf Deking
- über die Fraktion FDP: Herr Stefan Becker Herr Dr. Christian Otto
- nach Losverfahren*:
über die Fraktion Die Andere: Herr Arndt Sändig
(1 Sitz)
Erläuterung
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der PRO POTSDAM GmbH.
Der Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH besteht derzeitig noch aus 9 Mitgliedern.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 28.01.2009 u. a. fünf städtische Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GMBH zu entsenden (Drucksache Nr. 09/SVV/0029).
Aktuell ist der Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH aufgrund der bisherigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen und des vorgenannten Stadtverordnetenbeschlusses wie folgt besetzt:
Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) als Vorsitzender der Oberbürgermeister der
Landeshauptstadt Potsdam oder ein von ihm
zu entsendendes Mitglied, das den Vorsitz führt, Herr Matthias Klipp wurde mit Wirkung vom 01.01.2012 vom Oberbürgermeister gem. § 8 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe a) Gesellschaftsvertrag entsandt.
b) drei von der Landeshauptstadt Potsdam,
vertreten durch den Oberbürgermeister, ausgewählte
Mitglieder, von denen je ein Mitglied Volljurist ist
bzw. über Berufserfahrung im Bankwesen bzw.
Stadtplanung und Wohnungswirtschaft verfügt und Herr Dr. Joachim Erbe, Rechtsanwalt
Herr Ernst Dienst, Vorstandsmitglied der Mittelbrandenburgischen Sparkasse
Herr Stefan Grzimek, ehemaliges Vorstandsmitglied einer Wohnungswirtschaft
c) fünf von der Landeshauptstadt Potsdam zu
entsendende Mitglieder, für deren Benennung
und Abberufung die kommunalrechtlichen Be-
stimmungen maßgeblich sind. Herr Dr. sc. Lothar Schröter, DIE LINKE
Herr Ingo Korne, DIE LINKE
n. n.
Herr Horst Heinzel, CDU/ ANW
Herr Björn Teuteberg, FDP/FP
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 07.12.2011 die Änderung des Gesellschaftsvertrages der PRO POTSDAM GmbH hinsichtlich der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Drucksachen Nr. 11/SVV/0436) beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Wege eines Gesellschafterbeschlusses in der Gesellschafterversammlung der PRO POTSDAM GmbH.
Der Aufsichtsrat wird von neun auf zwölf Mitglieder erweitert. Die Zahl der durch die Stadtverordnetenversammlung zu entsendenden Mitglieder steigt von fünf auf acht.
Nach Änderung § 8 Abs. 2 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der PRO POTSDAM GmbH sind acht Aufsichtsratsmitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung zu entsenden. Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde wie auch sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder benannt werden (§ 97 Abs. 2 BbgKVerf); sie alle sollen jedoch über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf).
Unter Zugrundelegung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für acht nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen in den Aufsichtsrat der SWP zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:
Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion
Mitgliederzahl aller Fraktionen
Fraktion DIE LINKE = 8 x 16/54 = 2,370 2 Sitze
Fraktion SPD = 8 x 15/54 = 2,222 2 Sitze
Fraktion CDU/ANW = 8 x 6/54 = 0,889 1 Sitz
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen = 8 x 5/54 = 0,741 1 Sitz
Fraktion FDP = 8 x 4/54 = 0,593 1 Sitz
Fraktion Die Andere
oder Fraktion Bürgerbündnis = 8 x 3/54 = 0,444 1 Sitz
Der Oberbürgermeister hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 sein Aufsichtsratsmandat bei der PRO POTSDAM GmbH niedergelegt und den Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen der Landeshauptstadt Potsdam, Herrn Matthias Klipp, ab 1. Januar 2012 als Aufsichtsratsvorsitzenden in das Überwachungsorgan der PRO POTSDAM GmbH entsandt.
II. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 28 Absatz 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 2 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter in wirtschaftlichen Unternehmen.
Hinweis
Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die acht gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 Buchstabe c) Gesellschaftsvertrag in den Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH neu zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Absatz 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die bisher in den Aufsichtsrat der PRO POTSDAM GmbH von der Landeshauptstadt Potsdam entsandten (nach § 41 Abs. 1 BbgKVerf am 28.01.2009 durch die Stadtverordnetenversammlung gewählten) fünf Vertreter/innen können gemäß § 41 Abs. 7 BbgKVerf durch die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung aus wichtigem Grund abgewählt werden.