Beschlussvorlage - 12/SVV/0880
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostensituation Karl-Liebknecht-Stadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bildung und Sport
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Bildung und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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12.12.2012
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
1. Der gem. Beschluss der SVV vom 06.11.2002 (DS 02/SVV/0725 in Verbindung mit § 6 des Erbbaurechtsvertrages zwischen LHP und SV Babelsberg e. V.) zunächst auf bis zu 150.000 EUR festgelegte jährliche Zuschuss zur Deckung der Gesamtkosten (damals 260.000 EUR p.a.) soll unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gesamtkosten (gutachterlich neu ermittelt mit 414.989 EUR p.a.) um 155.000 EUR auf nunmehr 305.000 EUR für das Jahr 2013 erhöht werden.
Voraussetzung für die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses ist die Einführung einer Kostenrechnung durch den SV Babelsberg 03 e. V. zur Nachweisführung der tatsächlich entstandenen Kosten, die Erfassung der Spieltage pro Verein und die Vorlage eines Finanzierungsplanes sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung.
Nach Feststellung der tatsächlich in 2013 entstandenen Bewirtschaftungskosten ist für die Folgejahre ab 2014 die Zuschusshöhe neu zu bestimmen und ggf. der Abschluss eines fünfjährigen Zuwendungsvertrages vorzusehen.
2. Für das 2. Halbjahr 2012 wird eine Zuschusserhöhung um 77.500 EUR als überplanmäßiger Aufwand/Auszahlung genehmigt. Dazu erfolgt die Entsperrung der 5%igen Bewirtschaftungssperre i.H.v. 7.250 EUR im Produkt 272011, Konto 5291100.
Erläuterung
Begründung:
1. Ausgangssituation/ Übertragung des Karl-Liebknecht-Stadion auf den Verein im Jahre 2002
Mit der 2002 erfolgten Einräumung eines bis Ende 2042 befristet laufenden Erbbaurechts zu Gunsten des SV Babelsberg 03 e.V. wurden die entsprechenden eigentumsähnlichen Rechte an der gesamten Stadionanlage, einschließlich der von der LHP finanzierten Flutlichtanlage, dem Verein übertragen. Die Übertragung stellte eine Maßnahme zur Entlastung des städtischen Haushaltes dar. So waren künftig die Belastungen aus der Bewirtschaftung des Stadions (260 TEUR bislang bei der LHP) und notwendige Werterhaltungsmaßnahmen i. H. v. 930 TEUR vom SVB zu tragen.
Eine Ausnahme von diesem Kostentragungsprinzip galt für die Substanzerhaltung. So regelte der § 6 des Erbbaurechtsvertrages entsprechend der angestrebten Aufwandsreduzierung für die LHP eine unter Haushaltsvorbehalt stehende jährliche Bezuschussung des Vereins bis 2004 in Höhe von 150 TEUR für die bauliche Instandhaltung des Stadions.
Über das Jahr 2004 hinaus sah der Vertrag die Möglichkeit der Bezuschussung für weitere Jahre vor. Mit dieser Maßnahme sollte auf Seiten der LHP der jährliche Aufwand für die Stadionunterhaltung dauerhaft von jährlich 260 TEUR auf mindestens 150 TEUR gesenkt werden. Zugleich sollte und wollte der Verein auf seiner Seite mit der Übernahme die Eigenregie über das Stadion und dessen Bewirtschaftung erhalten.
Der § 12 des Erbbaurechtsvertrages räumt dem Verein darüber hinaus die Möglichkeit der Beleihung des Erbbaurechts bis zur Höhe von 1 Millionen EUR ein. Das damit abgesicherte und vom Verein aufgenommene Darlehen sollte der Finanzierung des Erwerbs des Stadions (Kaufpreis: 166.800 EUR) und der Refinanzierung bereits getätigter und noch anstehender bestimmter Sanierungsmaßnahmen an der Stadionanlage dienen. Die Tilgung des Darlehns soll zwecks Befreiung der Erbbaurechtsbeleihung 10 Jahre vor Erlöschen des Erbbaurechts erfolgt sein.
In § 7 des Erbbaurechtsvertrages ist geregelt, dass der SV Babelsberg 03 verpflichtet ist, Turbine Potsdam e.V. das Stadion unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
2. Bezuschussungen im Laufe der Zeit
Der vertraglich in Aussicht gestellte Zuschuss ist tatsächlich bis heute jedes Jahr dem Verein bereitgestellt worden (2005 und 2006 in H. v. 130 TEUR, in den übrigen Jahren i. H. v. 150 TEUR).
Dabei war gemäß DS 11/SVV/0692 eine Erweiterung der ursprünglichen Zweckbindung (Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen) erfolgt. Nunmehr konnten zusätzlich die Sach-, Wartungs- und Betriebskosten sowie die Kosten der Nutzung durch den 1.FFC Turbine Potsdam e. V. anerkannt werden.
Ferner waren gemäß Beschluss der SVV (DS 11/SVV/0478) zusätzliche Zahlungen zur Gewährleistung der Spielsaison 2011/2012 im Jahr 2011 und 2012 jeweils i. H. v. 350 TEUR und im Jahr 2011 für die Reparatur der Flutlichtanlage von den LHP an den Verein i. H. v. 345 TEUR geleistet worden.
Schließlich wurden zur umfassenden Sanierung des Stadions 2011 insgesamt 8.000 TEUR direkt an den SVB 03 e. V. aus Mitteln des Konjunkturprogramms II zugewendet. Die Sanierungsmaßnahmen betrafen hauptsächlich das Hauptgebäude, die Haupttribüne, den Neubau Block K und die Außenanlagen.
3. Jüngste Entwicklung bzw. Erforderlichkeit der Umstellung des Verfahrens zur Stadionfinanzierung des SV Babelsberg 03 e. V.Im Laufe der Zeit wurde zunehmend kritisch gesehen, ob und wie es dem SVB 03 e. V. gelingen kann, durch Eigenanstrengungen, die mit dem Erbbaurechtsvertrag übernommene Verantwortlichkeit zur Bewirtschaftung des Stadions tatsächlich auszufüllen. Insbesondere galt es das Finanzierungsdelta (ursprünglich 110 TEUR) zwischen den tatsächlichen Bewirtschaftungskosten (ursprünglich 260 TEUR) und dem Zuschuss der LHP (150 TEUR) aufzubringen. So gab der Verein an, jährlich 400 bis 450 TEUR für den Betrieb und Erhalt des Stadions aufwenden zu müssen (DS 12/SVV/0353) statt der ursprünglich 260 TEUR.
Der SV Babelsberg 03 e. V. begehrt eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses von der Landeshauptstadt Potsdam und begründet dies zusammengefasst mit der allgemeinen Preissteigerung seit 2002, den Kosten, welche durch die Drittnutzung des 1. FFC Turbine Potsdam 71 e. V. hervorgerufen werden, erhöhte Wartungsaufwendungen als Folge der Sanierung des Stadions und höhere Aufwendungen durch die Baumassenerhöhung im Zusammenhang mit dem KP II-Projekt 2011.
Vor dem Hintergrund der mit den Zusatzkosten verbundenen bereits früher drohenden Insolvenz des SV hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 25.04.2012 eine Prüfung von alternativen Betriebsformen des Karl-Liebknecht-Stadions angeregt und u.a. für den Auftrag aus der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen des sog. 17 Punkte-Programms wurde die gutachterliche Ermittlung der aktuellen Betriebskosten in Auftrag gegeben.
Zur Überprüfung der alternativen Betriebsformen wurde eine interne Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bereich Oberbürgermeister, der Beteiligungssteuerung, des Rechtsservicebereiches, der Finanzsteuerung und dem KIS gebildet. Im Ergebnis votiert die Arbeitsgruppe der Verwaltung mehrheitlich dafür, dass eine Auflösung des Erbbaurechtsvertrages und eine Übertragung der Bewirtschaftung an ein städtisches Unternehmen sportfachlich betrachtet wünschenswert, aber aufgrund der nachteiligen finanziellen Auswirkungen für die LHP nicht ratsam wäre. So wären zunächst sämtliche Bewirtschaftungskosten durch die LHP selbst zu tragen. Unter Berücksichtigung möglicher Einnahmen aus der Vermietung an nutzende Vereine wurde dennoch eine größere Zuschusserhöhung erwartet, als bei einer Anpassung des Betriebskostenzuschusses. Hinzu käme die Übernahme der dinglichen Belastungen für bestehende Grundpfandrechte i. H. v. ca. 830 TEUR. Im Fazit gab die Arbeitsgruppe die Empfehlung, auf Grundlage von gutachterlich zu ermittelnder Betriebskosten die künftigen Zuschusszahlungen an den SV Babelsberg 03 e. V. neu zu bestimmen. Die Berichterstattung gegenüber dem Hauptausschuss erfolgte am 20.06.2012.
Das hierzu von der LHP in Auftrag gegebene Gutachten durch eine unabhängige Prüfgesellschaft, sollte Klarheit hinsichtlich der Kostenstruktur des Stadions nach der Sanierung im Zusammenhang mit dem Betriebskostenzuschuss gemäß Erbbaurechtsvertrag herstellen. Analysiert werden sollte, ob der momentane Zuschuss der Stadt von 150.000 Euro angemessen ist und welche Kosten von Drittnutzern (1. FFC Turbine Potsdam 71 e. V.) hervorgerufen werden.
Über die Höhe des zukünftigen Zuschusses der LHP für das Stadion sollte nach Vorliegen und in Würdigung des in Auftrag gegebenen Gutachtens befunden werden.
Zur Feststellung der nunmehr neuen Kostensituation ist eine Untersuchung durch die AIOS GmbH in Auftrag gegeben worden. Ein weiterer Prüfinhalt ist die Feststellung der Kostenanteile, die durch Drittnutzung hervorgerufen werden, insbesondere des 1. FFC Turbine Potsdam 71 e. V. Der entsprechende Abschlussbericht vom 31.08.2012 wird als Anlage beigefügt.
C. Analyse
Im Ergebnis stellt das Gutachten der AIOS GmbH durchschnittliche Stadionbewirtschaftungskosten in Höhe von 337.354 EUR p.a. und durchschnittliche Mindestinvestitionskosten in Höhe von 77.635 EUR p.a. fest. Von diesen Gesamtkosten in Höhe von ca. 414.989 EUR p.a. entfällt ein Anteil in Höhe von ca. 87.107 EUR auf die Drittnutzung durch den 1. FFC Turbine Potsdam 71 e. V. und ein Anteil von 318 TEUR auf den SV Babelsberg 03 e. V. Einzelheiten hierzu sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
D. Schlussfolgerungen aus der Ist-Situation für die künftige Zuschusserhöhung an den SV Babelsberg 03 e. V.
Für die Haushaltsplanung ab 2013 wäre dementsprechend eine Erhöhung des Zuschusses i. H. v. 155.000 EUR vorzusehen. Der Gesamtzuschuss per anno beliefe sich auf 305.000 EUR und enthielte i. H. v. 87.000 EUR eine Zweckbindung für den Nutzungsanteil vom 1. FFC Turbine Potsdam 71 e. V.
Im Ergebnis wäre dadurch die Höhe des ursprünglich vereinbarten Deltas hinsichtlich des Eigenanteils des SV Babelsberg 03 e. V. an der Stadionfinanzierung i. H. v. 110.000 EUR wieder hergestellt.
Die Ursachen, die die Erhöhung des Zuschusses erforderlich machen, wirken sich wie oben dargestellt bereits im Haushaltsjahr 2012 aus. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit für das Jahr 2012 eine Nachbewilligung i. H. v. 77.500 EUR vorzunehmen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Zu 1.:
Für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2013/14 und die mittelfristige Finanzplanung wird die folgende Anpassung erforderlich:
Konto | Bezeichnung |
4210000.5318100 | Sportförderung Zuschüsse an freie Träger und Vereine |
| Ansatz alt | Ansatz neu |
2013 | 660.700,- | 815.700,- |
2014 | 644.700,- | 799.700,- |
2015 | 654.700,- | 809.700,- |
2016 | 664.700,- | 819.700,- |
2017 | 664.700,- | 819.700,- |
Zu 2.:
Die Deckung des überplanmäßigen Aufwands erfolgt aus dem Produkt 272011, Konto 5291100. Es handelt sich um bisher nicht in Anspruch genommene Mittel im Geschäftsbereich (Umzugskosten der SLB). Hierbei ist die Entsperrung der 5%igen Bewirtschaftungssperre i.H.v. 7.250 EUR erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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