Antrag - 13/SVV/0632
Grunddaten
- Betreff:
-
Versorgungslücken Breitband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2013
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04.12.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.11.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Wege zum Schließen von Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen in Stadtgebiet Potsdam aufzuzeigen. Dazu soll eine Erfassung der betroffenen Gebiete forciert werden und es müssen geeignete Strukturen dafür vorgehalten werden (öffentlicher Aufruf, Benennung einer Stelle/ eines Mitarbeiters, z.B. Einbeziehung des Büros für Bürgerbeteiligung).
Für die klassifizierten Gebiete sollen
- durch die LHP Gespräche mit Telekommunikationsanbietern geführt werden,
- das Lückenschlussprogramm für unterversorgte Gebiete, koordiniert vom Wirtschaftsministerium, finanziert aus EFRE-Restmitteln, umgesetzt in
Zusammenarbeit mit den Planungsgemeinschaften, geprüft werden.
- Fördermöglichkeiten für die neue EU-Förder-Periode ab 2014 geprüft werden.
Ergebnisse über Erfassung und Prüfung der Möglichkeiten sollen im Januar 2014 der SVV
berichtet werden.
Erläuterung
Begründung:
Auch in Potsdam gibt es insbesondere in den Ortsteilen noch immer Straßenzüge mit völlig unzureichenden Telekommunikationsverbindungsgeschwindigkeiten. Ohne leistungsfähige Internetanschlüsse sind heute weder dienstliche noch private Kontakte aufrechtzuerhalten. Auch in weniger besiedelten Gebieten im gesamten Land Brandenburg wird hart daran gearbeitet, zeitgemäße Internetverbindungen herzustellen. Das muss selbstverständlich auch Ziel für das gesamte Potsdamer Stadtgebiet sein. Dabei geht es nicht darum, dass die LHP aus eigenen Mitteln solche Anschlüsse schafft. Eine Koordination der Bedarfe und ein Ansprechen möglicher Partner kann und soll sie als Unterstützung aber leisten. Das gebietet die Fürsorgepflicht einer Kommune und wird von vielen anderen so gehalten.