Beschlussvorlage - 13/SVV/0660
Grunddaten
- Betreff:
-
Strategischer Steuerungsprozess in der Landeshauptstadt Potsdam - Leitbildentwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Finanzen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Steuerung und Innovation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2013
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04.12.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.11.2013
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In der Landeshauptstadt Potsdam wird ab 2014 ein Strategischer Steuerungsprozess eingeführt.
- Dazu wird ein Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam entwickelt, aus dem sich eine Zielstruktur mit gesamtstädtischen und daraus wiederum abgeleiteten geschäftsbereichsbezogenen Zielen entwickeln lässt, die erstmals vollständig im Haushaltsplan 2017/2018 abgebildet wird.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Implementierung des Strategischen Steuerungsprozesses vorzubereiten. Der Stadtverordnetenversammlung wird im September 2014 der Projektplan zur Entwicklung des Leitbildes zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Projektplan wird den Zeitplan, die Meilensteine sowie die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen und organisatorischen Rahmenbedingungen enthalten.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
- Rahmenbedingungen
Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist eine prosperierende und wachsende Stadt. Die Bevölkerungsprognose der LHP geht davon aus, dass 2030 voraussichtlich 178.700 Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt leben werden. Der Zuwachs von Kindern und Jugendlichen wird dabei besonders stark sein. Aber auch der demografische Wandel wird die LHP erreichen. Diese Entwicklungen erfordern Investitionen in den Erhalt und in den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur.
Die Haushaltslage der LHP stellt sich auf den ersten Blick als stabil dar. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die LHP nicht so stark getroffen, wie befürchtet werden musste. Steigende Steuererträge, insbesondere beim Gemeindeanteil an den Einkommensteuern und ein eher gemäßigter Aufwuchs bei den Soziallasten haben dazu beigetragen, dass durch die Jahresabschlüsse in den vergangenen Jahren Rücklagen aus Ergebnisüberschüssen gebildet werden konnten bzw. nicht in dem ursprünglich vorgesehenen Maße in Anspruch genommen wurden. Die Investitionstätigkeit der LHP ist einerseits durch den Rückgang der investiven Schlüsselzuweisungen, die an die Sonderbedarfszuweisungen des Bundes gebunden sind, und anderseits durch deutlich steigende Bedarfe einer wachsenden Stadt geprägt.
Da derzeit ein Haushaltsausgleich in der mittelfristigen Planung nur durch den Einsatz der Überschussrücklagen dargestellt werden kann, schätzt die Kommunalaufsicht die Haushaltslage der LHP als angespannt ein und kann ihr eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht bescheinigen.
Durch die vorhandenen Rücklagen können die ausgewiesenen Fehlbedarfe zwar ausgeglichen werden, eine Konsolidierungsnotwendigkeit ergibt sich allerdings aus der zukünftigen Entwicklung der Fehlbeträge. Der Runderlass des Ministeriums des Innern1 fordert in diesem Fall eine strategische Haushaltskonsolidierung. D.h. langfristig und nachhaltig strukturell wirkende Maßnahmen zu eruieren, die nicht nur kurzfristige bzw. einmalige Effekte der Konsolidierung bewirken. Diesem Konsolidierungsdruck steht das Thema „Wachsende Stadt“ mit seinen Herausforderungen, u.a. die Erfordernisse von erheblichen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, gegenüber.
Darüber hinaus wird die auf Landesebene avisierte Gemeindestrukturreform die LHP vor besondere Herausforderungen stellen. Potsdam muss sich seiner Bedeutung und Rolle als dann möglicherweise einzige kreisfreie Stadt im Land Brandenburg bewusst werden. Die Reform wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Aufgabengliederung und Aufgabenwahrnehmung haben, auf die dann durch die LHP entsprechend reagiert werden muss.
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1) Runderlass Nr. 1/2013 des Ministeriums des Innern: Maßnahmen und Verfahren der Haushaltssicherung und der vorläufigen Haushaltsführung
Anlage 1, Ziffer 2: Strategische Haushaltskonsolidierung
Dieser gegenwärtige und der sich abzeichnende Entwicklungsprozess der LHP und die vorhandenen Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung (SVV)2 machen daher ein strategisches Entscheiden und Handeln der SVV sowie der Verwaltung notwendig.
- Ziel einer Strategischen Steuerung
Die Strategische Steuerung steht für einen Prozess, der den Fokus auf die erfolgsorientierte Entwicklung einer Kommune legt. Sie bietet die Chance, bestehende und künftige Rahmenbedingungen und sich daraus ableitende Chancen und Risiken rechtzeitig zu erkennen. Umso gezielter können entsprechende Maßnahmen zur Förderung bzw. Gegensteuerung eingeleitet werden. Ein strategischer Steuerungsprozess umfasste die Strategieformulierung, die Umsetzung und das Controlling.
Die Entwicklung und Ableitung eines in sich schlüssigen Zielsystems ermöglicht eine Konzentration auf die wesentlichen Handlungsbedarfe:
Abb. Hierarchie eines strategischen Zielsystems
Die zukünftigen Herausforderungen werden nur noch mit einer entsprechenden Prioritätensetzung finanziell realisierbar sein.
In der LHP wird die strategische Steuerung als eine wichtige Voraussetzung für ein transparenteres Haushaltsplanverfahren gesehen. Sie ermöglicht die Budgetplanung an mittel- und langfristigen Zielen auszurichten und wichtige Akteure, wie die Politik, die Bürgerinnen und Bürger aber auch die städtischen Unternehmen frühzeitig und effektiv einzubinden.
Mit der Abbildung aller Zielebenen des Zielsystems im Haushalt gewinnt das Instrument Strategische Steuerung an Wiedererkennungswert und Verbindlichkeit. Es unterliegt einer regelmäßigen Reflektion und kann somit rechtzeitig an die Erfordernisse der gesamtstädtischen Entwicklung angepasst werden.
Auch für die städtischen Beteiligungen bietet eine strategische Steuerung die Ausrichtung der städtischen Unternehmen an gesamtstädtischen Zielen. Somit bietet sich der Verwaltung die Möglichkeit, diese effektiver zu steuern.
Durch klar formulierte Zielstellungen haben bereits genutzte Steuerungsinstrumente, wie Kennzahlen, Berichtswesen, Ziel- und Leistungsvereinbarungen künftig einen wichtigen, bislang noch fehlenden Anknüpfungspunkt. Somit kann eine strategische Steuerung auch einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass diese Instrumente noch wirkungsvoller ineinandergreifen.
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2) Beschluss der SVV vom 22. August 2012 (DS 11/SVV/0907)
Ziffer 5: Die Umstellung auf die strategische Haushaltsaufstellung erfolgt mit dem Haushaltsentwurf 2015
Beschluss der SVV vom 8. Mai 2013 (DS 13/SVV/0117)
Maßnahme- und Zeitplan für die Umsetzung des Beschlusses zur strategischen Haushaltsaufstellung für den Haushaltsentwurf 2015/2016 (DS 11/SVV/0907)
- Zeitschiene für die Implementierung des strategischen Steuerungsprozesses
Die Implementierung des strategischen Steuerungsprozesses ist ein mittelfristiger Prozess. Unter der Maßgabe, dass die benannten Zielebenen einer strategischen Steuerung erstmals im Haushaltsplan 2017/2018 abgebildet werden sollen, bedarf es des Zeitraumes von 2014 bis 2016, um mit Politik und Öffentlichkeit ein Leitbild der LHP zu entwickeln, gesamtstädtische Ziele abzuleiten und schließlich geschäftsbereichsbezogene Ziele für die Haushaltsplanung zu definieren. Während des gesamten Prozesses wird sichergestellt, dass die Stadtverordneten angemessen informiert und eingebunden werden.
- Haushaltsplanaufstellung 2015/2016
Für die Haushaltsplanaufstellung 2015/2016 liegen die benannten Elemente einer Strategischen Steuerung noch nicht vor. Das Haushaltsaufstellungsverfahren wird dennoch erste strategische Ansätze enthalten, um den Planungsprozess entsprechend ausrichten zu können. Die für den Haushalt 2013/2014 bereits formulierten Handlungsschwerpunkte (DS 12/SVV/0732, Anlage 3) werden für den Haushalt 2015/2016 fortgeschrieben und qualifiziert. Im ersten Halbjahr 2014 wird die Verwaltung einen „Kassensturz“ auf der Basis der mittelfristigen Finanzplanung 2015/2016 und der bis dahin bekannten Änderungen sowie unbeeinflussbaren Aufwendungen vornehmen. Die somit ermittelte verteilbare Finanzmasse soll die Basis für die Ermittlung der Budgets bilden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Für die Implementierung des strategischen Steuerungsprozesses sind finanzielle Mittel für die Projektvorbereitung, die Projektsteuerung und die Projektdurchführung (Beteiligungsverfahren, Öffentlichkeitsarbeit etc.) notwendig.
Für die Projektvorbereitung und die Projektsteuerung stehen aufwandsseitig ab 2013 im Produkt 11191 Strategische Steuerung 23 Tsd. EUR p.a. zur Verfügung.
Langfristig werden sich durch einen stringenten Strategischen Steuerungsprozess erhebliche haushaltsentlastende Effekte ergeben.