Beschlussvorlage - 02/SVV/0425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Entwicklungspotenzialanalyse „Hermannswerder/Tornow" ist als Grundlage und Orientierung bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Tornow/Küssel" zu verwenden (s. Anlage 1 und 2). Dabei soll ergänzend zu den Aussagen der Entwicklungspotenzialanalyse die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude im Bebauungsplan begrenzt werden.          

 

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                                         Anlage 1

 

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

 

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten

-           Anlage 2: Auszug aus der Entwicklungspotenzialanalyse „Hermannswerder/Tornow" (Kap. 2.10 bis 3.3) (9 Seiten).

 

 

Anlass und Notwendigkeit der Beschlussfassung

 

Mit Hilfe von Fördermitteln  des Landes Brandenburg ist die Erarbeitung der Entwicklungspotenzialanalyse „Hermannswerder/Tornow" beauftragt worden, die inzwischen abgeschlossen vorliegt.

 

Sie soll als Grundlage und Orientierung für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Tornow/Küssel" dienen, dessen Aufstellungsbeschluss die Stadtverordnetenversammlung auf ihrer Sitzung am 26. Januar 2000 gefasst hat.

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Entwicklungspotenzialanalyse ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung im März 2002 durchgeführt worden.

 

Gegenüber dem Fördergeber, dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg, ist der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel u. a. mit dem Selbstbindungsbeschluss der Kommune zu führen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Selbstbindungsbeschluss zur Nutzung der Erkenntnisse aus der genannten Maßnahme im weiteren Bebauungsplanverfahren gefasst werden.

 

Da mit der hier vorgeschlagenen ergänzenden Bebauung auch Auswirkungen auf die Nutzerfrequenz im Plangebiet zu erwarten sind, ist nach Auffassung der Verwaltung ergänzend zu den Aussagen der Entwicklungspotenzialanalyse eine Begrenzung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 86 „Tornow/Küssel" sinnvoll.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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