Beschlussvorlage - 02/SVV/0425
Grunddaten
- Betreff:
-
Selbstbindungsbeschluss Entwicklungspotenzialanalyse Hermannswerder/Tornow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Tel. 2519
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Vorberatung
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05.06.2002
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03.07.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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11.06.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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20.06.2002
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Beschlussvorschlag
Die
Entwicklungspotenzialanalyse „Hermannswerder/Tornow" ist als Grundlage und
Orientierung bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 86
„Tornow/Küssel" zu verwenden (s. Anlage 1 und 2). Dabei soll ergänzend zu
den Aussagen der Entwicklungspotenzialanalyse die Anzahl der zulässigen
Wohneinheiten pro Gebäude im Bebauungsplan begrenzt werden.
Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den
Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten
Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten
- Anlage
2: Auszug aus der Entwicklungspotenzialanalyse „Hermannswerder/Tornow"
(Kap. 2.10 bis 3.3) (9 Seiten).
Anlass
und Notwendigkeit der Beschlussfassung
Mit Hilfe
von Fördermitteln des Landes
Brandenburg ist die Erarbeitung der Entwicklungspotenzialanalyse
„Hermannswerder/Tornow" beauftragt worden, die inzwischen abgeschlossen
vorliegt.
Sie soll
als Grundlage und Orientierung für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplanes
Nr. 86 „Tornow/Küssel" dienen, dessen Aufstellungsbeschluss die
Stadtverordnetenversammlung auf ihrer Sitzung am 26. Januar 2000 gefasst hat.
Basierend
auf den Erkenntnissen aus der Entwicklungspotenzialanalyse ist die frühzeitige
Bürgerbeteiligung im März 2002 durchgeführt worden.
Gegenüber
dem Fördergeber, dem Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des
Landes Brandenburg, ist der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel u. a.
mit dem Selbstbindungsbeschluss der Kommune zu führen.
Empfehlung
der Verwaltung
Sofern
dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Selbstbindungsbeschluss zur
Nutzung der Erkenntnisse aus der genannten Maßnahme im weiteren
Bebauungsplanverfahren gefasst werden.
Da mit
der hier vorgeschlagenen ergänzenden Bebauung auch Auswirkungen auf die
Nutzerfrequenz im Plangebiet zu erwarten sind, ist nach Auffassung der
Verwaltung ergänzend zu den Aussagen der Entwicklungspotenzialanalyse eine
Begrenzung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude im Rahmen des
Bebauungsplans Nr. 86 „Tornow/Küssel" sinnvoll.