Beschlussvorlage - 14/SVV/0046
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung,
hier: Prioritätenfestlegung 2014/2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
29.01.2014
| |||
|
05.03.2014
| |||
|
02.04.2014
| |||
|
07.05.2014
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
25.02.2014
| |||
|
25.03.2014
| |||
|
29.04.2014
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2014 bis 2015 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.
Falls im Zuge der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung weitere Plan- oder Planänderungsverfahren der Verbindlichen Bauleitplanung notwendig werden, ist diesem Bedarf vorrangig Rechnung zu tragen und schnellstmöglich eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über etwaige Folgerungen für andere Planungen herbeizuführen.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die Gegenstand der Originalvorlage sind, sind folgende Anlagen enthalten:
Begründung zur Beschlussvorlage (Anlage 1, 7 Seiten)
Kurzübersicht: Festlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung,
Prioritätenfestlegung 2014/2015 (Anlage 2, 4 Seiten)
Prioritätenrahmen für die im Bereich Stadterneuerung durchzuführenden
Bauleitplanverfahren (Anlage 3, 2 Seiten)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die vorgeschlagene Entscheidung entfaltet keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Sofern damit nicht im Personalbestand vorhandene Kapazitäten gebunden werden sollen, sollen diese unter Inanspruchnahme von Einnahmen aus abgeschlossenen Kostenerstattungsverträgen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 finanziert werden (vgl. Beschluss zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vom 30.08.2006, DS 06/SVV/0487).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
73,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
29 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
22,8 kB
|