Beschlussvorlage - 14/SVV/0259

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg-Nord" ist gemäß Anlagen 2 und 3 in folgende Bebauungspläne aufzuteilen: Bebauungsplan Nr. 122-1 "Glienicker Winkel" und Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg".

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" ist entsprechend der Darstellung in Anlage 4 zu erweitern.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Anlagen 5 und 6).

 

  1. Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der  Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierungen durchzuführen (Anlage 7).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, den Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg-Nord" in zwei Bebauungspläne Nr. 122-1 ''Glienicker Winkel'' und Nr. 122-2 ''Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg'' aufzuteilen. Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" fort- bzw. die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Teilung und öffentlichen Auslegung ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Planungs- bzw. Verfahrenskosten:

r die Durchführung des Planverfahrens fallen keine externen Planungskosten an, da das Planverfahren verwaltungsintern erarbeitet wird. Für  die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden, da das Planverfahren im öffentlichen Interesse liegt, nicht einem Dritten übertragen werden und werden daher verwaltungsintern erbracht.

 

Realisierungskosten:

Bei Inkraftsetzung der Planung im Bebauungsplan Nr. 122-2 "Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten, die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.

Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €              Finanzierung aus Produktkonto/

              (ggf. Investitionsnummern)

Grunderwerb               ca. 180.000 EUR               5410003 / 0961400

Herstellung Erschließung               ca. 1,9 Mio. EUR              5410003 / 0961400

 

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrsflächen angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung werden angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in EUR              Finanzierung aus Produktkonto/

              (ggf. Investitionsnummer)

Verkehrsflächen               pro Jahr ca. 7.660 EUR               5410003 / 5221200

 

Die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung findet für die vorliegende Planunge keine Anwendung, da mit den Bebauungsplänen keine schon über bestehende Rechte hinausgehende Baurechte begründet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Bedarf an sozialer Infrastruktur für die bestehenden und ggf. zusätzlich zulässigen Wohneinheiten durch die benachbarten Einrichtungen gedeckt werden kann.

Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2015 zu rechnen. Die Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der weiteren Erarbeitung des Planverfahrens weiter aktualisiert. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Fortsetzung: siehe Anlage „Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorlage“

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Anlagen

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