Beschlussvorlage - 14/SVV/0245

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 122 “Kleingärten Babelsberg-Nord“, der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Glienicker Winkel gemäß § 14 i. V. m. § 17 Abs.1 Satz 3 (gemäß Anlage 1 und 2).

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 02.12.2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 122 “Kleingärten Babelsberg-Nord“ gefasst und am 07.12.2011 die Reduzierung des Geltungsbereichs beschlossen. Planungsziel des Bebauungsplanes ist der Erhalt der Kleingärten. Die im Plangebiet vorhandenen Kleingartenanlagen sollen planungsrechtlich als Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gesichert werden.

Die im Plangebiet vorhandenen  dauerbewohnten Häuser sind in die Gesamtanlage zu integrieren und in ihrer bestehenden Nutzung zu sichern.

 

Der Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre war ein Bauantrag auf dem Grundstück Glienicker Winkel 21 (AZ 00827-2012-03) sowie ein Bauantrag auf dem Grundstück Glienicker Winkel 9 (AZ 04305-2012-03), jeweils für eine Wohnbebauung.

Die Bauanträge wurden am 20.07.2012 und am 04.01.2013 gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurück gestellt.

Die Veränderungssperre trat mit amtlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 09/2013 vom 27.06.2013 für die Landeshauptstadt Potsdam in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 26.06.2015 außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der ersten Zurückstellung der Bauanträge abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die individuelle Frist für die Veränderungssperre läuft daher am 19.07.2014 bzw. 03.01.2015 ab. Auf die Dreijahresfrist ist der abgelaufene Zeitraum seit der ersten Zurückstellung des Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB anzurechnen. Die Änderung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft soweit die Bauleitplanung für das in §  2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Im September 2013 wurde die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans durchgeführt. Nach der Auswertung der Beteiligungsergebnisse wird es zeitlich nicht möglich sein, den Bebauungsplan vor dem Ablauf individuellen Fristen der Geltungsdauer der Veränderungssperre (26.06.2015) in Kraft zu setzen. Daher ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die Verlängerung ist zulässig, da die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben sind. Ohne eine Verlängerung der Veränderungssperre ist die Durchsetzung der Planungsziele gefährdet.

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 122 “Kleingärten Babelsberg-Nord“, der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Glienicker Winkel beschlossen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

r den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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