Beschlussvorlage - 14/SVV/0251
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 143 " Westliche Insel Neu Fahrland" (OT Neu Fahrland), Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2014
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07.05.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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08.04.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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17.04.2014
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Die Schaffung von neuen Baurechten durch den Bebauungsplan setzt den zu vorigen Abschluss eines Kostentragungsvertrags und die Zustimmungserklärung zur Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (DS 12/SVV/0703) durch die Grundstückseigentümerin voraus (gemäß Anlage 3).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Bereich der Westseite der Insel Neu Fahrland einen Bebauungsplan Nr. 143 „Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) aufzustellen. Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden mit ca. 30.000 € geschätzt und sollen durch einen Dritten übernommen werden. Aufwand und Ertrag werden voraussichtlich in den Jahren 2014 bis 2016 anfallen.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2015 zu rechnen.
Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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228,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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9,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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28,8 kB
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