Mitteilungsvorlage - 14/SVV/0352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist verpflichtet, gemäß § 82 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Beteiligungsbericht über ihre Unternehmen in Form des Privatrechts und in Form von Eigenbetrieben zu erstellen. Nach § 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) soll der Beteiligungsbericht insbesondere Angaben über die Rahmendaten des Unternehmens, die Analysedaten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sowie Angaben zu den Leistungs- und Finanzbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde enthalten.

Der vorliegende 18. Beteiligungsbericht basiert auf den Jahresabschlüssen der städtischen Unternehmen und Beteiligungen zum 31. Dezember 2012.

Die von den Fraktionen gewünschten zusätzlichen Informationen werden, wie in den Vorjahren, in einem gesonderten hausinternen Bericht ausgewiesen. Dieser Bericht umfasst den vollständigen Lagebericht und die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Er wird nach Veröffentlichung des 18. Beteiligungsberichtes an die Fraktionen ausgereicht.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Keine.

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Anlagen

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