Antrag - 14/SVV/0334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle für die Feinverteilung vorgesehenen Wohnstraßen im Bebauungsplan 66 B, für die die Begründung von Dezember 2005 gilt, als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern.

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Begründung zum B-Plan Nr. 66 B vom Dezember 2005 Ziffer 3.2.3 Verkehr und Erschließung, öffentliche Verkehrsflächen steht auf Seite 14 Absatz 6 letzter Satz Der Straßenraum ist als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: “Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen.“ Tatsächlich sind jedoch nur wenige der Wohnstraßen entsprechend ausgeschildert. Die Wohnstraßen sind besonders nördlich der Fritz-Enke-Straße mit Einfamilienhäusern dicht bebaut und von vielen Familien mit kleinen Kindern bewohnt, die auch auf den Straßen spielen. Für den Autofahrer ist es erst in letzter Minute zu erkennen, wenn spielende Kinder hinter parkenden Autos, Hecken oder Mülltonnen auf die Straße laufen. Der Bremsweg bei den erlaubten 30 km/h ist deutlich zu lang, um Unfälle zu vermeiden. Anwohner berichten immer wieder von gefährlichen Situationen.

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Anlagen

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