Antrag - 14/SVV/0315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Entwurf für den Haushalt 2015 die finanziellen Voraussetzungen für die Einführung des Anspruchs für alle benachteiligten Schülerinnen und Schüler auf kostenloses Schulessen zu schaffen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Mit der Härtefallregelung ist sozusagen ein Zwischenschritt gegangen worden, mit dem sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler beantragen können, ihr Schulessen kostenlos zu erhalten. Im Interesse des sozialen Ausgleichs in der Stadt sollte jetzt in einem nächsten Schritt der Anspruch auf ein kostenloses Schulessen für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler eingeführt werden.

 

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