Anfrage - 14/SVV/0379

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es sind Zweifel aufgekommen, ob die im Bereich der mittleren Speicherstadt errichteten neuen Gebäude bezüglich der Gebäudehöhen und der Abstände zwischen den Baukörpern tatsächlich die notwendigen Abstandsflächen entsprechend § 6 der Brandenburgischen Bauordnung erfüllen. Die Fragen dazu habe ich als Kleine Anfrage vom 15.04.2014 gestellt.

 

In Auswertung des Ergebnisses der Beantwortung stellt sich mir folgende Frage:

 

Welche Konsequenzen erwachsen aus dem festgestellten Abstandsverhältnis der neu errichteten Gebäude im Bereich der mittleren Speicherstadt in Bezug auf die Sicherstellung der Einhaltung der Brandenburgischen Bauordnung?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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