Anfrage - 14/SVV/0397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der MAZ vom 30.4. ist zu entnehmen, dass das Rathaus die Baugenehmigung nicht fristgerecht erteilte, weil die Verwaltungsspitze auf eine Stellungnahme der SPSG wartet.

 

 

Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage handelt die Rathausspitze so?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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