Beschlussvorlage - 02/SVV/0682
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Besetzung der Stelle SB Lichtzeichenanlagen im Fach-bereich Ordnung und Sicherheit, Bereich Straßenverkehrsbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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11.09.2002
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Erläuterung
Der
bisherige Stelleninhaber konnte in einem Besetzungsverfahren überzeugen und ist seit dem 01.06.
erfolgreich als Leiter eingesetzt.
Damit ist
die Stelle SB Lichtzeichenanlagen unbesetzt.
Beginnend
1997 wurden durch die damalige Abteilung Straßenverkehr verstärkt Anstrengungen
unternommen, durch eine Organisationsuntersuchung die tatsächlich zu
erfüllenden Aufgaben und die daraus resultierenden Anforderungen feststellen zu
lassen.
Im
Stellenprofil wurde daraufhin als Ausbildungskriterium der Abschluss als
Verkehrsingenieur / Bauingenieur festgeschrieben.
Die
Stelle ist zeitgleich intern ausgeschrieben. Gleichwohl ist eine Besetzung
durch Mitarbeite-r/innen des Hause nicht zu erwarten.
Zum
Jahresbeginn war bereits die Stelle 323 100 06 - Sachbearbeiter/in
Verkehrsorganisation Baustellen lange Zeit intern ausgeschrieben. Aus der
eingegangenen Berwerberlage - nur ein Mitarbeiter des Hauses- konnte kein
geeigneter Bewerber gefunden werden.
Nach dem
Ausscheiden des Stelleninhabers aus Altersgründen war die Besetzung dieser
Stelle, für die im Anforderungsprofil ebenfalls die Ausbildung als
Verkehrsingenieur/ Bauingenieur gefordert wird, nur möglich, in dem eine
befristet eingestellte Ingenieurin - Vertretung in der Elternzeit - unbefristet
übernommen werden konnte.
Da die
zur Zeit unbesetzte Stelle das selbe Stellenprofil aufweist, muss bei erneuter
interner Ausschreibung davon ausgegangen werden, dass im Hause keine weiteren
Bewerber vorhanden sind.
Eine
Umverteilung der Aufgaben bzw. Befähigung von Mitarbeitern des Hauses mit
anderen Ausbildungskriterien durch Weiterbildungsmaßnahmen ist nicht möglich.
Da in der
zurückliegenden Zeit regelmäßig eine bzw. zwei Stellen dieser Arbeitsgruppe
unbesetzt waren, war nur durch den Einsatz aller Mitarbeiter/innen und
Mehrarbeit die Kompensation der vielfältigen Aufgaben in der
Verkehrsorganisation möglich. Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter/innen liegen
vor.