Beschlussvorlage - 15/SVV/0441
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Betreibergesellschaft Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH und der Hoffbauer-Stiftung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.07.2015
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09.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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02.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.) Vorhaben zur Errichtung und Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft Ernst von Bergmann Care gGmbH der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH und der Hoffbauer-Stiftung
2.) Gründung der Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH durch die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH mit einem Geschäftsanteil von 49 % und durch die Hoffbauer-Stiftung mit einem Geschäftsanteil von 51 %
3.) Gesellschaftsvertrag der Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH gemäß Anlage
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
I. Sachverhalt
Die Landeshauptstadt Potsdam ist Alleingesellschafterin der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (KEvB).
Die Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (SE) ist seit dem Jahr 2006 eine 100%ige Tochtergesellschaft der KEvB und damit Bestandteil des städtischen Klinikumskonzerns.
Die SE ist Eigentümerin und Betreiberin des Seniorenwohnheims „Geschwister Scholl“ in der Geschwister-Scholl-Str. 60 in Potsdam mit 41 stationären Pflegeplätzen, davon ein Kurzzeitpflegeplatz, und 20 Plätzen für betreutes Wohnen.
Grundsätzlich ist das wirtschaftliche Betreiben eines Seniorenheimes in dieser Größe nicht nachhaltig möglich, da die Personal- und Sachkosten in einem ungünstigen Verhältnis zu den Erlösen stehen. Der wirtschaftliche Betrieb eines Seniorenheimes ist erst ab mindestens 80 Plätzen wirtschaftlich darstellbar. Das Seniorenwohnheim „Geschwister-Scholl“ kann baulich auf dem bestehenden Gelände Geschwister-Scholl-Str. 60 in Potsdam nicht erweitert werden. Daher suchte die KEvB schon seit längerer Zeit eine strategische Partnerschaft, um mit einem weiteren Betreiber eines Seniorenheimes gemeinsam eine Gesellschaft zu betreiben. Bereits seit 2009 hat es verschiedene Ansätze zur Weiterentwicklung der Senioreneinrichtungen gegeben.
Im Jahr 2011 wurde durch die KEvB ein Interessenbekundungsverfahren zur strategischen Partnersuche für die SE mit den Zielen
• der Minimierung wirtschaftlicher Risiken;
• der Aufrechterhaltung sozialpolitischer Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kommune sowie
• die Sicherstellung und Weiterentwicklung eines umfassenden Leistungsangebotes „Gesundheitsleistungen für die zweite Lebenshälfte“ durchgeführt.
Im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens gab es einen potentiellen Partner, mit dem Verhandlungen zur Gründung einer gemeinsamen Heim-Betriebsgesellschaft geführt wurden. Am 24.08.2012 musste das Verfahren jedoch nach ergebnislosen Verhandlungen beendet werden. Die Geschäftsführung der SE wurde daraufhin seitens des Aufsichtsrats der KEvB beauftragt, ein zukunftsfähiges Entwicklungskonzept für die Gesellschaft zu erarbeiten.
In der Hoffbauer-Stiftung, welche als rechtliche selbstständige kirchliche Stiftung Mitglied des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. ist und die die Seniorenresidenz „Hertha von Zedlitz“ auf der Insel Hermannswerder mit 80 vollstationären Pflegeplätzen, davon 5 Kurzzeitpflegeplätzen, betreibt, hat die Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH nunmehr einen Partner gefunden.
Es ist beabsichtigt, mit der Hoffbauer-Stiftung eine neue, gemeinsame Gesellschaft zu gründen, die beide Seniorenwohnheime (Seniorenwohnheim „Geschwister Scholl“ und Seniorenresidenz „Hertha von Zedlitz“) betreibt.
Die gemeinsame Gesellschaft „Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH“ ist mit dann insgesamt 121 vollstationären Pflegeplätzen, davon 6 Kurzzeitpflegeplätzen, sehr gut geeignet, den wachsenden Bedarf für die Pflege zu erfüllen und weitere Angebote zur Betreuung von älteren Menschen und anderen Hilfsbedürftigen aufzubauen.
Sowohl die Gründung der gemeinsamen Gesellschaft als auch die Verpachtung von Grundstück und Gebäude an die gemeinsame Gesellschaft „Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH“ stellen in der vorliegenden vertraglichen Konstellation keine vergaberechtlichen Vorgänge dar.
II. Handlungsbedarf/Vorhaben
1. Status Quo
Allgemeine Prognosen zur demographischen Entwicklung zeigen auf, dass die Nachfrage im Bereich der vollstationären Pflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege weiter ansteigen wird. Die KEvB beabsichtigt, zusammen mit der Hoffbauer-Stiftung den steigenden Nachfragen zu entsprechen. Dieser prognostizierten Entwicklung kann allein mit dem Standort in der Geschwister-Scholl-Straße nicht Rechnung getragen werden. Deshalb soll die gemeinsame Gesellschaft „Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH“ gegründet werden.
2. Entwicklungsmöglichkeiten
Mit der Gründung der gemeinsamen Betreibergesellschaft „Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH“ sollen die Angebote zusammengeführt, das Portfolio weiterentwickelt und die Ressourcen gemeinsam genutzt werden. Ziel ist es, eine ökonomisch sinnvolle und tragfähige Größe und damit eine nachhaltige positive Entwicklung der Gesellschaft zu erlangen.
Neben dem Vorhalten von ausreichend stationären Pflegeplätzen ist der Fokus auf die Spezialisierung in der Pflege zu legen. Dementsprechend soll sich die neu zu gründende Gesellschaft an den Anforderungen an spezialisierten Plätzen für gerontopsychiatrisch Erkrankte, palliativ Pflegebedürftige sowie Angeboten für Verhinderungspflege und Kurz-Tages-Nachtpflegeplätzen ausrichten. Als Orientierung dient die Sozialplanung des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der gemeinsamen Gesellschaft sollen Synergien für beide Standorte erschlossen und genutzt werden. Diese bilden sich in der gemeinsamen Heimleitung, dem größeren, gemeinsamen Bestand an Pflegepersonal und damit die bessere Umsetzung von Ausfallkonzepten; einem einheitlichen Qualitätsmanagement, der Erweiterung sozialer Angebote/Beschäftigungsangebote für die Bewohner/innen, die gemeinsame Ausbildung von Nachwuchskräften und die Synchronisierung der Kostenstrukturen u.v.a. im Sachkostenbereich ab.
Im Zuge der Zusammenführung der Betreibung beider Einrichtungen wird geprüft, inwieweit eine neue Versorgungsstruktur und neue Standortmöglichkeiten speziell für Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Krankheiten geschaffen werden können. Durch dieses Angebot soll auch die enge Verzahnung mit der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgung u. a. durch die Poliklinik und das Klinikum genutzt werden.
3. Wirtschaftlichkeit
a) Status Quo bei den Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gGmbH (SE)
Seit Erwerb der Senioreneinrichtungen von der Landeshauptstadt Potsdam konnte in der Konzernstruktur des Klinikums eine deutliche Reduktion der Jahresfehlbeträge bis hin zu einem leicht positiven Jahresergebnis im Jahr 2014 erreicht werden. Dennoch reicht die Größe der Einrichtung nicht aus, um eigenständig eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten.
b) Status Quo bei der Altenpflege der Gemeinnützige Diakoniegesellschaft mbH Hermannswerder (DGH- AH)
Die Altenpflege ist neben der Behindertenpflege ein Bereich der DGH. Gesellschafter ist die Hoffbauer-Stiftung. Gemäß Haushaltsplanung und Jahresabschlüssen der letzten Jahre weist der Bereich Altenhilfe der DGH positive Jahresüberschüsse aus.
c) gemeinsame Gesellschaft „Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH“
Die beiden Senioreneinrichtungen bringen ihren „Geschäftsbetrieb“ sowie wesentliche Vermögensgegenstände und Verpflichtungen mit Ausnahme der Immobilien in die neu zu gründende Gesellschaft ein. Die Immobilien Seniorenwohnheim Geschwister-Scholl-Str. 60 und die Seniorenresidenz „Hertha von Zedlitz“ verbleiben bei ihren bisherigen Gesellschaften und werden an die neu zu gründende Gesellschaft verpachtet.
Nach Zusammenführung der Betreibung der beiden Senioreneinrichtungen sollen Synergien u.a. aus verbesserter Personalsteuerung, gemeinsamer Belegungsplanung, einem gemeinsamen Beschaffungsmanagement und einer Verwaltung dann beider Standorte realisiert werden. In der Gesellschaft werden gemäß Businessplan von Beginn an positive Jahresüberschüsse erwartet. Der Businessplan kann von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung (SVV) im Bereich Beteiligungsmanagement der Landeshauptstadt Potsdam eingesehen werden.
Die 26 Mitarbeiter/innen der Senioreneinrichtungen Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH (SE) werden in die Gesellschaft „Ernst von Bergmann Care gemeinnützige GmbH“ (EvB Care) unter Einbeziehung des SE-Betriebsrates überführt. Für sie wird neben den gesetzlichen Schutzbestimmungen gelten, dass die zuletzt beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Arbeitsbedingungen als unbefristeter Besitzstand bezogen auf die Gesamtheit des bisherigen Arbeitsvertrages gewährt werden.
Dazu zählen unter anderem: Vergütung, Urlaub, Anerkennung von Beschäftigungszeiten, Zusatzversorgungskasse. Für neue Beschäftigungsverhältnisse werden die Regelungen des AvR (Arbeitsvertragsrichtlinien) Diakonie angewandt.
4. Öffentliches Interesse
Die gesundheitliche und soziale Betreuung gehört zu den Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft und zur Daseinsvorsorge der Kommune.
Die Bereitstellung von Plätzen für Senioren, Hilfs- und Pflegebedürftige als öffentlicher Vorsorge- und Fürsorgeauftrag sowie den Anpassungserfordernissen an veränderte Anforderungen bei Demenz, Alzheimer und anderen gerontopsychiatrischen Krankheiten im Zuge des demografischen Wandels Rechnung zu tragen, ist zu gewährleisten und nachhaltig zu sichern.
Durch die Gründung der gemeinsamen Betreibergesellschaft EvB Care, welche eine mittelbare Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam sein wird, können sozialpolitische Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kommune weiterhin aufrechterhalten sowie ein umfassendes Leistungsangebot von Gesundheitsleistungen für die zweite Lebenshälfte sichergestellt und weiterentwickelt werden.
5. Gesellschaftsrechtliche Regelungen
Gesellschaftszweck der gemeinsamen Heimgesellschaft EVB Care ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages die Betreuung von älteren Bürgern und sonstigen Hilfsbedürftigen durch Bereitstellung von geeignetem Wohnraum, teilweise bei gleichzeitiger Erbringung von Pflege- und/oder Betreuungsleistungen, die Förderung der Berufsbildung durch die Vorbereitung auf berufliche
Tätigkeiten und der Aus- und Weiterbildung in Berufsfeldern, die der Gesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen.
Der Zweck wird insbesondere durch den Betrieb von Pflege- bzw. Seniorenheimen verwirklicht. Weiterhin wird der Zweck verwirklicht durch Betreuung, Beratung und Unterstützung von Menschen in gesundheitlichen und sozialen Notlagen.
Die KEvB beteiligt sich an der gemeinsamen Betriebsgesellschaft mit einem Anteil von 49 %. Der Gesellschaftsanteil von 49 % orientiert sich daran, dass das Seniorenwohnheim „Geschwister-Scholl“ eine kleinere Platzkapazität als die Seniorenresidenz „Hertha von Zedlitz“ der Hoffbauer-Stiftung in die neu zu gründende Betreibergesellschaft einbringen wird.
Das Stammkapital der EvB Care beträgt 25.000 €. Der Anteil der KEvB in Höhe von 12.250 € (49 %) wird in bar erbracht.
Der Zweck der Gesellschaft bewegt sich innerhalb des Gesellschaftszwecks der Muttergesellschaft Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH.
Der Gesellschaftsvertragsentwurf der EvB Care folgt in weiten Teilen dem Mustergesellschaftsvertrag der LHP, welcher durch die SVV am 30.01.2013 beschlossen wurde. Er ist als Anlage beigefügt. In ihm sind die entsprechend der kommunalrechtlichen Vorgaben anzustrebenden Einflussmöglichkeiten der Landeshauptstadt Potsdam trotz Minderheitsbeteiligung von 49 % Geschäftsanteil weitestgehend enthalten.
Über zustimmungspflichtige Sachverhalte der Gesellschafterversammlung der neuen Gesellschaft ist die Einbindung des Aufsichtsrats der KEvB gewährleistet.
Der Aufsichtsrat der KEvB hat in seiner Sitzung am 27.03.2015 über die Gründung der Gesellschaft beraten und der Gesellschafterversammlung des KEvB eine entsprechende Beschlussempfehlung zur Gründung der Gesellschaft vorbehaltlich der Zustimmung der SVV gegeben.
III. Rechtliche Grundlagen
Die SVV entscheidet gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf über die Art und den Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr als ein Viertel der Anteile hält oder deren Gesellschaftsvertrag eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, an weiteren Unternehmen.
Zudem entscheidet die SVV gemäß § 13 Abs. 3 Hauptsatzung der LHP über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die LHP unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.
Anmerkung/Ausblick:
Soweit die SVV dem Vorhaben zur Errichtung und Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft EvB Care, der Gründung und dem Gesellschaftsvertrag der EvB Care zustimmt, soll in Folge dessen der Gesellschaftsgegenstand der gemeinnützigen SE geändert und als Ernst von Bergmann Sozial gemeinnützige GmbH umfirmiert werden. Dazu wird eine gesonderte Beschlussvorlage der SVV zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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351,9 kB
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2
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86,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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18,2 kB
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