Antrag - 15/SVV/0556

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge bestellt:

Fraktion DIE LINKE               1. Frau Birgit Müller               2. Herr Peter Kaminski

              3. Herr Stefan Wollenberg              4. Herr Ralf Jäkel

 

Fraktion SPD               1. Herr Pete Heuer               2. Frau Birgit Morgenroth

              3. Herr David Kolesnyk               4. Herr Claus Wartenberg

 

Fraktion CDU/ANW               1. Herr Klaus Rietz               2. Herr tz Friederich

              3. Herr Norbert Mensch               4. Herr Clemens Viehrig

 

Fraktion Bündnis 90/               1. Frau Saskia Hüneke               2. Frau Janny Armbruster

Die Grünen               3. Herr Andreas Walter               4. Frau Ingeborg Naundorf

              5. Frau Birgit Eifler

 

Fraktion Bürgerbündnis-FDP 1. Frau Dr. Carmen Klockow              2. Frau Irene Kamenz

 

Fraktion DIE aNDERE               1. Frau Christine Anlauff              2. Frau Anja Heigl

              3. Frau Maja Kulke

 

Fraktion AfD               1. Frau Dr. Sylke Kaduk 

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

Die Fraktion DIE aNDERE hat mit der DS 15/SVV/0527 einen Antrag auf Neubesetzung des Hauptausschusses gestellt.

Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

 

Durch den Wechsel der Stadtverordneten Kamenz zur Fraktion Bürgerbündnis-FDP ergibt sich folgende Sitzverteilung:

Fraktionsstärke X Ausschussstärke ( 1 Sitz OBM)

Mitglieder aller Fraktionen

Da dem Oberbürgermeister vorab einer der Sitze zugewiesen wird, reduziert sich in dem Verfahren nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf somit die zu vergebende Anzahl der Sitze nach Fraktionsstärke qua Gesetz um einen. Das Rechnungsergebnis mit der nunmehr bestehenden Anzahl von 17 Mitgliedern ergibt folgende Sitzverteilung:

Fraktion DIE LINKE:                             14 = 4,33 = 4 Sitze

Fraktion SPD:                                           14 = 4,33 = 4 Sitze

Fraktion CDU/ANW:                               9 = 2,78 = 3 Sitze

Fraktion Grüne/ B 90:                 7 = 2,16 = 2 Sitz

Fraktion Bürgerbündnis-FDP   5 = 1,55 = 2 Sitz

Fraktion DIE aNDERE                4 = 1,24 = 1 Sitz

Fraktion AfD                                             2 = 0,62 = 1 Sitz

 

Loading...