Antrag - 15/SVV/0556
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge bestellt:
Fraktion DIE LINKE 1. Frau Birgit Müller 2. Herr Peter Kaminski
3. Herr Stefan Wollenberg 4. Herr Ralf Jäkel
Fraktion SPD 1. Herr Pete Heuer 2. Frau Birgit Morgenroth
3. Herr David Kolesnyk 4. Herr Claus Wartenberg
Fraktion CDU/ANW 1. Herr Klaus Rietz 2. Herr Götz Friederich
3. Herr Norbert Mensch 4. Herr Clemens Viehrig
Fraktion Bündnis 90/ 1. Frau Saskia Hüneke 2. Frau Janny Armbruster
Die Grünen 3. Herr Andreas Walter 4. Frau Ingeborg Naundorf
5. Frau Birgit Eifler
Fraktion Bürgerbündnis-FDP 1. Frau Dr. Carmen Klockow 2. Frau Irene Kamenz
Fraktion DIE aNDERE 1. Frau Christine Anlauff 2. Frau Anja Heigl
3. Frau Maja Kulke
Fraktion AfD 1. Frau Dr. Sylke Kaduk
Erläuterung
Begründung:
Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Fraktion DIE aNDERE hat mit der DS 15/SVV/0527 einen Antrag auf Neubesetzung des Hauptausschusses gestellt.
Davon ausgehend, dass dieser Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.
Durch den Wechsel der Stadtverordneten Kamenz zur Fraktion Bürgerbündnis-FDP ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Fraktionsstärke X Ausschussstärke (– 1 Sitz OBM)
Mitglieder aller Fraktionen
Da dem Oberbürgermeister vorab einer der Sitze zugewiesen wird, reduziert sich in dem Verfahren nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf somit die zu vergebende Anzahl der Sitze nach Fraktionsstärke qua Gesetz um einen. Das Rechnungsergebnis mit der nunmehr bestehenden Anzahl von 17 Mitgliedern ergibt folgende Sitzverteilung:
Fraktion DIE LINKE: 14 = 4,33 = 4 Sitze
Fraktion SPD: 14 = 4,33 = 4 Sitze
Fraktion CDU/ANW: 9 = 2,78 = 3 Sitze
Fraktion Grüne/ B 90: 7 = 2,16 = 2 Sitz
Fraktion Bürgerbündnis-FDP 5 = 1,55 = 2 Sitz
Fraktion DIE aNDERE 4 = 1,24 = 1 Sitz
Fraktion AfD 2 = 0,62 = 1 Sitz