Antrag - 15/SVV/0269
Grunddaten
- Betreff:
-
Staubschutz auf Baustellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.05.2015
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03.06.2015
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01.07.2015
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09.09.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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20.05.2015
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17.06.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung
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Vorberatung
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21.05.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig bei allen kommunalen Bauaufträgen dafür zu sorgen, dass Baumaßnahmen emissionsarm organisiert und durchgeführt werden.
Folgende im Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293) empfohlenen Maßnahmen sind konsequent umzusetzen:
- Partikelfilter für Baumaschinen und Fahrzeugen
- staubarme Baustraßen
- Wasserberieselung bei Abbruch- und Sägearbeiten
- staubarme Lagerung von Schüttgütern
Diese Maßnahmen sind in die städtischen Ausschreibungskriterien für alle Baumaßnahmen aufzunehmen.
Bei der Erteilung von Bau- und Abrissgenehmigungen sind die genannten Maßnahmen als Auflagen oder Nebenbestimmungen vorzuschreiben.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im Juli 2015 in einer Mitteilungsvorlage über die Umsetzung und den erreichten Sachstand zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Am 05.05.2008 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Luftreinhalte- und Aktionsplan der LHP (08/SVV/0293). Auf den Seiten 38/39 des Planes sind auch Maßnahmen zur Staubvermeidung bei Baumaßnahmen enthalten:
Bei Abriss- und Bautätigkeiten treten Staubemissionen auf, die punktuell zur Erhöhung der PM10-Belastung beitragen können. Aufgrund der geplanten intensiven Bautätigkeit in Potsdam-Mitte im Zusammenhang mit dem Landtagsneubau muss der Emissionsbegrenzung durch den Baustellenbetrieb von der Planung bis zur Realisierung besonderes Augenmerk gewidmet werden. Im Rahmen der Anzeigen und bei der Erteilung der Genehmigung sind zusätzliche Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung zu fordern. Als wirksame Maßnahmen in diesem Zusammenhang kommen der Einsatz von Lkw und Baumaschinen mit Partikelfilter, die Ausstattung der Baustraßen mit staubarmen Befestigungen (Bitumen), Wasserberieselung bei Abbrucharbeiten und Lagerung von Schüttgütern in Betracht.
Durch entsprechende Ausschreibungskriterien sowie Maßnahmen und Auflagen bei Erteilung von Genehmigungen sind durch die zuständigen Ämtern bei Abriss- und Bauarbeiten entsprechende Forderungen zur Reduzierung der Staubemissionen geltend zu machen bzw. bereits in den Planungsgrundlagen (Bebauungsplan, städtebaulicher Vertrag) zu verankern.
In der Stadt Potsdam wird aus guten Gründen über Beschränkungen des Autoverkehrs in schadstoffbelasteten Straßen diskutiert. Nur so erscheint es möglich, die gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten und Gesundheitsgefährdungen zu vermindern.
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan sieht vor, dass neben dem Autoverkehr auch andere Staub- und Schadstoffquellen minimiert werden. Die konkreten Handlungsempfehlungen für die Vermeidung von Staub-Emissionen auf Baustellen müssen endlich umgesetzt werden.