Beschlussvorlage - 15/SVV/0561
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita-Jahr 2015/2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.09.2015
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Kindertagesbetreuungsangeboten für das Kita-Jahr 2015/2016 sowie Ausblick auf Folgejahre:
- Bereitstellung von insgesamt 16.625 Plätzen (Jahresdurchschnitt) in Potsdam gemäß §§ 1,12 Kita-Gesetz bei 48 freien Trägern für das Kita-Jahr 2015/2016. Enthalten sind 71 Plätze in drei Einrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung. Die Verteilung der Plätze im Bedarfsplan erfolgt gemäß der Anlagen 1 bis 6 auf 116 Kindertagesstätten, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 4 pädagogisch begleitete Spielgruppen, einer Eltern-Kind-Gruppe, einer Kurzzeitkinderbetreuung sowie Tagespflege bei 80 Tagespflegepersonen.
- Belegung von 375 Plätzen in anderen Gemeinden und Berlin durch Potsdamer Kinder.
- Finanzierung der Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden im Planungszeitraum nur dann, wenn eine entsprechende Zustimmung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
- Ausbau vorhandener Einrichtungen sowie Errichtung neuer Platzkapazitäten zur bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesbetreuungsplätzen (§ 12 KitaG) gemäß demografischer Entwicklung, Bedarf laut Schulentwicklungsplan und neuer Rechtslage seit 01.08.2013 (unbedingter Rechtsanspruch ab dem 1. Lebensjahr) in Zusammenarbeit mit freien Trägern.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita- Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der Leistungsverpflichtete hat in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Umfang des Platzangebotes entspricht dem voraussichtlich durchschnittlichen Bedarf innerhalb des Kita-Jahres 2015/2016. Die Nachfrage und der sich daraus ergebende Bedarf an Plätzen schwankt innerhalb des Kita- Jahres und ist i. d. R. am Stichtag 01.09. am höchsten. Grundlagen für die Planung der Struktur des Platzangebotes für den Zeitraum September 2015 bis zum August 2016 sind:
- Sozialgesetzbuch (SGB). Achtes Buch (VIII). Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBI. I S. 1163), in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) geändert
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld– und Elternzeitgesetz – BEEG vom 01.01.2007)
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe – Kindertagesstättengesetz (KitaG), Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juni 1992 (GVBI.I. S. 178), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2007 (GVBl. I. S. 110)
- Leitlinien der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Potsdam (DS 03/SVV/0517)
- Rahmenkonzept zur sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung und -steuerung der Landeshauptstadt Potsdam (DS 05/SVV/0435)
- Jugendhilfeplan der Landeshauptstadt Potsdam (DS 14/SVV/0023)
- aktualisierte Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung für Kinder im Kita-Alter (Prognosezahlen vom 01. März 2015, Bereich Statistik und Wahlen)
- Registerdatei Einwohnerwesen und Meldeangelegenheiten vom 01.03.2015
- die Anzahl der belegten Plätze am 01.03.2015
- Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 (Fortschreibung vom 01.07.2015)
- einrichtungskonkrete Sachstandsmitteilungen
Die Bevölkerungsentwicklung in den Altersgruppen von 0 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters zwingt die Verwaltung auf Grund der kontinuierlichen Steigerung der Anzahl der in Potsdam lebenden Kinder zum Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten. Der Zuzug von Familien mit Kindern im Kita-Betreuungsalter hält an. Ein Anstieg der Erwerbstätigkeit beider Eltern ist zu verzeichnen. Ausgehend davon ist ein weiterer Platzausbau erforderlich, da dadurch die Nachfrage auf Kindertagesbetreuung vor allem im Krippenalter ab dem 1. Lebensjahr gestiegen ist.
Der Schulentwicklungsplan und die fortlaufende Aktualisierung der Schülerzahlen dient dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Orientierung bei der Planung der erforderlichen Hortplätze. Auf das veränderte Auswahlverhalten und die sich vollziehende Entwicklung bei Kindern im Grundschulalter muss in jeder Einrichtung bezogen auf die erforderlichen Rahmenbedingungen (Raum- und Gebäudekapazitäten) schnell und flexibel reagiert werden. Hier erfüllen die Geschäftsbereiche 2 und 3 gemeinsam die Pflicht, rechtzeitig die Konsequenzen aus vorliegender Bevölkerungsprognose sowie den allgemeinen und spezifischen Entwicklungstendenzen zu ziehen. Konkrete schul- und klassenspezifische Hortplanzahlen sind im Schulentwicklungsplan dargestellt.
Auch die steigende Schülerzahl an den Grundschulen in freier Trägerschaft erfordert die adäquate Bereitstellung von schulortnahen Hortplätzen. In diesen Schulen werden auch verstärkt Kinder aufgenommen, die nicht in Potsdam wohnen. Damit begründet sich u. a. die Belegungszahl von Kindern aus anderen Gemeinden in der Landeshauptstadt Potsdam.
Ausgangszahlen für den Planungszeitraum Kita Jahr 2015/2016
Altersgruppe (Jahr) | Gesamtzahl der in Potsdam lebenden KinderPlan 2016 |
Kinderkrippe | 5.230 |
Kindergarten | 5.600 |
Hort (Schuljahr 1 – 6) | 9.750 |
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Insgesamt | 20.580 |
I. Platzbedarf in der Landeshauptstadt Potsdam für Kinder in folgenden Altersgruppen;
Die folgenden Platzbedarfszahlen für Potsdamer Kinder errechnen sich aus der städtischen Bevölkerungsprognose und aktuellen Versorgungsquoten, die auf Grundlage der Belegung am 01.03.2015 und des Vorjahres ermittelt wurden (inkl. Trendbetrachtungen wie Flüchtlingszuwachs). Für Kinder aus anderen Gemeinden, die in Potsdam einen Platz belegen (z.B. in Betriebs-Kitas) ist die Belegungshöhe am 01.03.2015 Planungsgrundlage.
0 – 3 Jahre:
5.230 in Potsdam lebende Kinder x 65,00 % = 3.400 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 85 Plätze
Gesamtbedarf: = 3.485 Plätze
3 Jahre bis Schuleintritt:
5.600 in Potsdam lebende Kinder x 98,50 % = 5.516 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 315 Plätze
Gesamtbedarf: = 5.831 Plätze
Hortalter:
9.750 in Potsdam lebende Kinder x 66,50 % = 6.484 Plätze für Potsdamer Kinder
zuzüglich für Kinder aus anderen Gemeinden: = 450 Plätze
Gesamtbedarf: = 6.934 Plätze
Gesamt für Potsdamer Kinder in Potsdam: = 15.400 Plätze
Gesamt: (inkl. Kinder aus anderen Gemeinden): = 16.250 Plätze
II. Platzbedarf außerhalb Potsdams für Kinder der Landeshauptstadt Potsdam
Hinzu kommen 375 Plätze für Potsdamer Kinder, die in anderen Gemeinden bzw. Städten einen Kita-Platz (inkl. Tagespflege) belegen. Bei der Ermittlung der Versorgungsquote blieben diese Plätze unberücksichtigt.
III. Gesamtplanung: 15.400 Plätze für Betreuung Potsdamer Kinder in Potsdam 850 Plätze für Betreuung auswärtiger Kinder in Potsdam
375 Plätze für auswärtige Betreuung Potsdamer Kinder 16.625 Plätze
Verteilung des Platzbedarfs in Potsdam auf Betreuungsformen im Überblick
Die berechneten und zuvor dargestellten Platzbedarfe in den drei Altersgruppen werden in der Landeshauptstadt Potsdam durch folgende Angebotsformen gedeckt:
2015/16 | 0 – 3 Jahre | 3 Jahre - Schuleintritt | Hortalter |
Plätze in Kindertagesstätten | 3.036 | 5.831 | 6.709 |
Tagespflegeplätze | 391 | - | - |
Spielgruppenplätze/ Eltern-Kind-Gruppen | 58 | - | - |
Aki-Plätze (Andere Kinderbetreuung) | - | - | 225 |
Gesamt:
| 3.485 | 5.831 | 6.934 |
Vergleich Jahresdurchschnitts - Planung 2014/2015 mit - Planung 2015/2016
| Kinderzahlen laut Statistik | Belegungsquoten lt. Plan | ||||
Altersgruppe | 2015 | 2016 | Differenz | 2014/15 | 2015/2016 | Differenz |
0 bis 3 Jahre | 5.080 | 5.230 | + 150 | 65,00 % | 65,00 % | +/- 0,00% |
3 Jahre bis Schuleintritt | 5.540 | 5.600 | + 60 | 97,20 % | 98,50 % | + 1,30 % |
1.- 6. Schuljahr (Hort) | 9.310 | 9.750 | + 440 | 65,35 % | 66,50 % | + 1,15 % |
gesamt | 19.930 | 20.580 | + 650 |
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Altersgruppe | Platzbedarf 2014/15
ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden | Platzbedarf 2015/16
ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden | Entwicklung zur Vorjahresplanung ohne und mit Kindern aus Fremdgemeinden |
0 bis 3 Jahre | 3.302 3.382 | 3.400 3.485 | + 98 + 103 |
3 Jahre bis Schuleintritt | 5.385 5.603 | 5.516 5.831 | + 131 + 228 |
1.- 6. Schuljahr (Hort) | 6.084 6.546 | 6.484 6.934 | + 400 + 388 |
Gesamt: Kinder in anderen Gemeinden Plätze gesamt: davon: betreute Kinder außerhalb Bedarfsplan
| 14.771 15.531 + 270
15.801
71 | 15.400 16.250 + 375
16.625
71 | + 629 + 719 + 105
+ 824
+/- 0 |
Die Maßnahmen zur Umsetzung des erhöhten Platzbedarfs in allen Altersgruppen um 719 Plätze im Vergleich zum Kita-Jahr 2014/15 sind den Anlagen zu entnehmen. Sie enthalten die Summen geplanter Plätze pro Einrichtung. Die Kapazitäten umfassen die Höchstaufnahmemöglichkeiten, die in der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes festgelegt wurden. Die Gegenüberstellung der unbefristeten Kapazitäten (siehe Anlagen) zum Bedarf 2015/2016 verdeutlichen, dass ein Platzausbau weiterhin erforderlich ist.
Die tatsächliche Belegung kann von der Planung abweichen, da die Eltern gemäß SGB VIII ein Wunsch- und Wahlrecht haben. Aus diesem Grunde und zur Erfüllung des § 80 (1) 3. SGB VIII, der zur ausreichenden Planung unvorhergesehener Bedarfe verpflichtet, soll die Verfügbarkeit von Plätzen bei den Trägern über dem ermittelten oben ausgewiesenen durchschnittlichen Platzbedarf liegen. Aus diesem Grunde ist der ausgewiesene Platzausbau zu forcieren. Finanziert werden nicht die vorgehaltenen, sondern nur die belegten Plätze.
Redaktionsschluss für die Angaben in den Anlagen war der 10. Juli 2015.
Anlagen
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