Beschlussvorlage - 15/SVV/0581
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck" , OT Marquardt
Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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09.09.2015
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07.10.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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29.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
- Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt wird zugestimmt (siehe Anlage 6).
- Der Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“, OT Marquardt wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 106 "An der Hauptstraße / Haseleck“ zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist mit der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung erstrecken sich auf die Instandhaltung und Pflege der im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Instandhaltung öffentl.ca. 1.898,60 5410003 / 5221200
Erschließungsanlagen
Diese Aufwendungen werden voraussichtlich ab 2017 anfallen.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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23,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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64,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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45,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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689,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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1 MB
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7
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(wie Dokument)
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949,4 kB
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