Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0586

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Prüfung des Antrages hat ergeben:

 

Bestand:

Die Plantagenstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Der Kreuzungsbereich am Spielplatz ist aufgrund der angeordneten Halteverbote (absolut und eingeschränkt) sehr übersichtlich. Die Sicht auf querende Fußnger bzw. auf herannahende Kraftfahrzeuge ist gegeben.

Anlage eines Fußngerüberweges (FGÜ):

Die Einrichtung eines FGÜ wurde in den vergangenen Jahren bereits mehrmals geprüft. Im Rahmen der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften finden FGÜ in Tempo-30-Zonen in der Regel keine Anwendung. Zudem sind die verkehrlichen und örtlichen Voraussetzungen, insbesondere das erforderliche Fußngeraufkommen, nicht vorhanden.

Bauliche Maßnahmen:

 

Die bauliche Anordnung einer Querungshilfe wurde unter Berücksichtigung der Fahrbeziehungen größerer Fahrzeuge mittels Schleppkurvennachweis geprüft. Maßgebend für die Ermittlung der Flächeninanspruchnahme am Knotenpunkt ist die Fahrbeziehung der Buslinie 694, welche von der Plantagenstraße über den Plantagenplatz in Ri. Karl-Gruhl-Straße und in Gegenrichtung verkehrt, sowie die eines ein- und abbiegenden Sattelzuges. Daraus hat sich ergeben, dass weder Einbauten in Mittellage noch im Seitenbereich im Bestand umsetzbar sind. Um die notwendigen Flächen zur Verfügung zu stellen, muss der Kreuzungsbereich aufgeweitet werden, was allerdings die Sichtbeziehungen und die Querungsdistanzen negativ beeinflusst.

 

Fazit:

Aufgrund der eingangs genannten guten Bestandsituation und der Tatsache, dass der Polizei keinerlei Auffälligkeiten oder gar Unfälle bekannt sind, sehen wir einen Umbau des Knotens als nicht erforderlich an.

 

 

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Erläuterung

 

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