Mitteilungsvorlage - 15/SVV/0588
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung "(Gesamt-)Plan für den Entwicklungsbereich Krampnitz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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09.09.2015
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß der 2. Position des Beschlusses zur Drucksache 13/SVV/0388 soll der Stadtverordnetenversammlung „zur weiteren Präzisierung der Bebauung ein Plan für den Bereich des Entwicklungsgebietes Krampnitz vorgelegt werden, der auf Basis der Voruntersuchung Kaserne Krampnitz die inneren und äußeren Beziehungen des Entwicklungsgebietes in einem gesamtplanerischen Ansatz vereint“. Dazu ist festgelegt, dass ein erster Bericht im Sommer 2015 vorgelegt und veröffentlicht werden soll, der dann entsprechend der Fortentwicklung der Entwicklungsmaßnahme jährlich aktualisiert vorzulegen ist. (Hervorhebungen jeweils ergänzt)
In der Drucksache werden darüber hinaus eine Vielzahl von Aspekten, thematischen Feldern und übergreifenden Zusammenhängen genannt, die „der Plan umfassen“ soll.
Unzweifelhaft ist es geboten, die Entwicklungsmaßnahme mit einer gesamtplanerischen und themenübergreifenden Ziel- und Maßnahmenfestlegung zu steuern und diese ebenso übergreifend kontinuierlich zu überprüfen und den sich verändernden Erfordernissen und Randbedingungen sowie im Zuge der Umsetzung wachsenden Erkenntnissen anzupassen.
Es erscheint jedoch, auch nach den umfänglichen Erfahrungen mit der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld sowie anderen bereits durchgeführten oder im Verfahren fortgeschrittenen Maßnahmen, weder möglich noch inhaltlich zielführend, die Vielzahl der Aspekte und Themen mit zum Teil ausgesprochen unterschiedlichen räumlichen Horizonten und Betrachtungsmaßstäben in einem Plan zusammenzuführen. Der Erfahrung nach wäre vielmehr zu befürchten, dass dann der Informationsgehalt in der Fülle der notwendigen Differenzierungen eher verloren geht, als dass der Überblick und der übergreifende Entscheidungsrahmen verbessert wird; ebenso wäre zu erwarten, dass sich kontinuierlicher Fortschreibungsbedarf in Einzelaspekten in dauernder Inaktualität der Gesamtdarstellung wiederspiegelt.
Deshalb wird vorgeschlagen, statt des Versuchs einer solchen komplexen Zusammenfassung in einem nur für diesen Zweck gefertigten Planwerk für die Entwicklungsmaßnahme Krampnitz einen „Planungsordner“ aufzubauen und kontinuierlich zu ergänzen bzw. zu aktualisieren, der wunschgemäß zur Verfügung gestellt werden soll. In diesem Ordner sollen die jeweils aktuellen Planungsstände in den wesentlichen Themenfeldern
- städtebauliche Planungen,
- strukturelle Angebote zur Nutzungsstruktur,
- Landschaftsplanung,
- Umsetzung in Bebauungspläne
- verkehrliche Erschließung / Mobilitätskonzept,
- soziale Infrastruktur,
- technische Infrastruktur und Energie,
dargestellt werden, ebenso wichtige teilräumliche Konkretisierungen jeweils in thematischer Zuordnung.
Ein solcher „Planungsordner“ bietet im Gegensatz zu einem nur auf einen jeweiligen Aktualisierungsstand bezogenen gesamthaften Plan den Vorteil, den Fortschritt der Entwicklung im Entwicklungsgebiet zeitnah und transparent abzubilden. Zudem ist so eine deutlich übersichtlichere, nachvollziehbare Darstellungsform - nach unterschiedlichen Themenbereichen geordnet – möglich.
Nach Maßgabe der sowohl thematisch wie teilräumlich zwangsläufig schrittweise angelegten Bearbeitung soll dieser „Planungsordner“ einmal pro Jahr (jeweils im September als Ergänzung zum Sachstandsbericht zum EB Krampnitz) fortgeschrieben werden. Auch Ergänzungen sind (soweit erforderlich) mit dieser Struktur einfach möglich.
Eine erste „Lieferung“ an Inhalten für diesen „Planungsordner“ (Stand September 2015) soll zusammen mit dem 9. Sachstandsbericht zum EB Krampnitz ausgereicht werden, über den dazu bestimmten Verteiler hinaus auch an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr.